Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
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Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
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Hier eine Zusammenstellung:
Neue Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge
Kranken- und Rentenversicherungen wollen schneller an die Beiträge, bereits am drittletzten Arbeitstag des laufenden Monats werden sie jetzt fällig. Bisher konnte man sich mit der Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats Zeit lassen. Im Januar müssen demnach zwei Zahlungen geleistet werden, am 15.1. die Dezember- und am 27.1. die Januarbeiträge. Um die Arbeitgeber nicht übermäßig zu belasten, kann der Januarbeitrag auf die ersten sechs Monate des Jahres verteilt werden, von Januar bis Juni wird somit jeweils ein Sechstel des ersten Monatsbeitrags überwiesen.
Elektronisches Beitrags- und Meldeverfahren
Arbeitgeber müssen Neueinstellungen und Änderungen von laufenden Arbeitsverhältnissen an die Einzugsstellen der Sozialversicherung melden. Daneben wird ein monatlicher Nachweis über die zu zahlenden Beiträge verlangt. Die Datenübermittlung darf jetzt nur noch in elektronischer Form erfolgen. Bei den Krankenkassen erhält man die dafür notwendige Software (sv.net).
Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung:
West: 5.250 Euro/Monat (63.000 Euro/Jahr)
Ost: 4.400 Euro/Monat (52.800 Euro/Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:
West und Ost: 3.562,50 Euro/Monat (42.750 Euro/Jahr)
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:
West und Ost: 3.937,50 Euro/Monat (47.250 Euro/Jahr)
Bezugsgröße:
West: 2.450 Euro/Monat (29.400 Euro/Jahr)
Ost: 2.065 Euro/Monat (24.780 Euro/Jahr)
Die Bezugsgröße wird bei der Festsetzung des Mindestkrankenversicherungsbeitrags für Selbstständige und bei der Berechnung des Beitrags für versicherungspflichtige Selbstständige in der Rentenversicherung zugrunde gelegt.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und Mutterschaftsgeld (U2)
In Zukunft sollen sich alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, am Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld beteiligen. Bisher galt diese Regelung nur für Kleinbetriebe. Im Gegenzug erstatten die Krankenkassen die Mutterschaftszahlungen.
Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit wird jetzt auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt. Bisher wurden Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall nur für Arbeiter ersetzt. Mit der Teilnahme an der Umlage werden nun auch Praxisbesitzern bis zu einer Betriebsgröße von 30 Beschäftigen Gehaltszahlungen an kranke Mitarbeiter erstattet.
Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen entfällt
Die begrenzte Steuerfreiheit von derzeit 315 Euro wird gestrichen. Zuwendungen sind jetzt Teil des Gehalts und müssen entsprechend versteuert werden.
Ich-AG
Die Förderung wird bis zum 30. Juni 2006 verlängert. Bis dahin soll ein einheitliches Unterstützungsinstrument für arbeitslose Existenzgründer entwickelt werden.
Zuschuss bei der Einstellung älterer Arbeitnehmer
Wer einen über 55-jährigen Mitarbeiter einstellt, muss für ihn keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit
Künftig müssen sich Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bei den Arbeitsagenturen melden, es sei denn, sie erfahren erst später von der drohenden Arbeitslosigkeit. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, muss mit einer einwöchigen Sperre rechnen.
Private Steuerberatungskosten nicht mehr absetzbar
Steuerberaterrechnungen sollte man noch in den nächsten Tagen bezahlen. Im kommenden Jahr darf die private Konsultation eines Beraters nicht mehr als Sonderausgabe abgesetzt werden.
BG-Beiträge für Haushaltshilfen
Wie schon die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung werden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für geringfügig beschäftigte Hilfen an die Bundesknappschaft überwiesen. An- und Abmeldungen erfolgen bei der Mini-Job-Zentrale mit dem so genannten Haushaltsscheck. Doppelte Meldungen und Zahlungen werden damit überflüssig.
Eigenheimzulage gestrichen
Häuslebauer müssen sich sputen. Bauherren oder Käufer von Wohnungen und Häusern kommen nur noch dann in den Genuss der Eigenheimzulage, wenn sie bis zum 31. Dezember 2005 einen Vertrag abgeschlossen oder einen Bauantrag gestellt haben.
Höhere staatliche Zulagen und geschlechtneutrale Tarife bei der "Riesterrente"
Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro. Bis zu einem Höchstbetrag von 1.575 Euro können Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wegen einer längeren Lebenserwartung mussten Frauen bisher höhere Versicherungsbeiträge bezahlen. Diese Ungleichbehandlung wird verschwinden. Mit so genannten "Unisex-Tarifen" gelten für Männer und Frauen jetzt gleiche Bedingungen.
Informationsfreiheitsgesetz
Jeder Bürger hat nun Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes, ohne Angabe eines Grundes. Auch Krankenkassen zählen dazu, wenn sie bundesweit operieren. Um Akten lesen zu können, genügt ein formloser Antrag an die entsprechende Behörde, die "unverzüglich" reagieren muss.
Zuzahlung
Alles auf Anfang – Befreiungen aus diesem Jahr werden am 1. Januar 2006 ungültig. Wieder müssen alle gesetzlich krankenversicherten Patienten für medizinische Leistungen Zuzahlungen abliefern, solange bis sie die zweiprozentige (ein Prozent bei chronisch Kranken) Belastungsgrenze erreicht haben.
Einzelheiten werden auf unserer Seite zuzahlung.de ausführlich erklärt.
Winterreifen - nein, noch nicht
Autofahrer dürfen bei schneebedeckten Straßen nur noch mit Winterreifen kutschieren oder müssen ihr Gefährt stehen lassen. Anderenfalls wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Mit Zustimmung des Bundesrats wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert. Noch tritt die neue Regelung nicht in Kraft - aber im nächsten Sommer…..
Peter Appuhn
physio.de
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