Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Modifizierter Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Die nächste Stufe der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz) wird gezündet. Künftig müssen die privaten Versicherer die Türen für alle diejenigen öffnen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, weil sie etwa als chronisch Kranke oder pleite gegangene Unternehmer ihre Prämien nicht mehr bezahlen konnten. Auch wer noch nie versichert war und aufgrund seiner beruflichen Biographie, beispielsweise als Selbstständiger, der PKV zugeordnet werden kann, darf von den Versicherungen nicht abgewiesen werden.
Für diesen Personenkreis müssen die PKV-Unternehmen einen "modifizierten Standardtarif" anbieten, der die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abdeckt. Es dürfen keine Risikoausschlüsse oder –zuschläge wegen Vorerkrankungen erhoben werden. Die Betraghöhe darf sich nur am Alter und Geschlecht orientieren, nicht aber am Gesundheitszustand. Nicht mehr als den durchschnittlichen Höchstbetrag in der GKV müssen die Standardtarifversicherten bezahlen. Das sind aktuell rund 500 Euro. Für Geringverdiener halbiert sich der Beitrag. Wer auch diesen Betrag nicht aufbringen kann, erhält einen Zuschuss von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt.
Impfungen werden zu Pflichtleistungen
Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen müssen jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Art und Umfang der Leistungen sind noch nicht in allen Einzelheiten festgelegt. Dies soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erledigen, der dafür drei Monate Zeit hat. Einige Empfehlungen der STIKO hat der G-BA bereits in seiner Schutzimpfungsrichtlinie untergebracht. Dazu gehören Immunisierungen gegen Diphterie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B, Poliomyelitis, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Erwachsene können sich zusätzlich einer Grippeimpfung auf Kassenkosten unterziehen. Zuletzt fand die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen.
Steueridentifikationsnummer
Schöne neue Welt - Ob Säugling oder Greis, jeder Bürger bekommt von der Bundeszentrale für Steuern eine persönliche Identifikationsnummer (TIN – Tax Identification Number) zugewiesen. Die elf Ziffern lange Reihe löst die Steuernummer ab. Sie wird uns ein Leben lang begleiten, selbst wenn wir umziehen oder das Finanzamt wechseln. Und auch danach werden sich wenigstens die Behörden noch an uns erinnern. Erst zwanzig Jahre nach dem Ableben wird die TIN gelöscht. Verteilt werden die Nummern von den örtlichen Finanzämtern. Die Erfinder erhoffen sich Einsparungen durch weniger Bürokratie.
Rentenerhöhung
Viele Rentner werden in den nächsten Tagen nicht wissen, ob sie lachen oder weinen sollen. Nach drei Jahren Stillstand erhöhen sich ihre Altersbezüge um 0,54 Prozent. Wer mit der Durchschnittsrente von 1.176 Euro im Monat auskommen muss, kann sich über einen Zuwachs von 6,35 Euro freuen. Für zwei Glas Bier auf den Arbeitsminister langt es allemal. Wem das nicht reicht, kann dennoch jubeln. Gleichzeitig werden die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.
Mehr Arbeitslosengeld (ALG) II
Von der Rentenerhöhung profitieren auch die Bezieher des ALG II. Der Regelsatz für die Sicherung des Lebensunterhalts erhöht sich ebenfalls um 0,54 Prozent. Um ganze zwei Euro steigt der Satz auf 347 Euro monatlich.
Weniger Unterhalt für Scheidungskinder
Erstmals sinken die Zahlungen, die nicht erziehende Väter oder Mütter an ihre beim ehemaligen Partner lebenden Kinder zahlen müssen. Auf bis zu 96 Euro im Jahr müssen die Alleinerziehenden verzichten.
Strompreise steigen
Die Stromerzeuger müssen ihre Preise nicht mehr von den Landeswirtschaftsministerien genehmigen lassen. Gerade die großen Elektrolieferanten nutzen die Gunst der Stunde. Sie haben Preiserhöhungen um teilweise mehr als 30 Prozent angekündigt. Preisvergleiche und Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können sich lohnen.
Peter Appuhn
physio.de
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