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Verzugszinsen für säumige Krankenkassen jetzt 9,21 Prozent
Bundesbank hat Basiszinssatz zum 1. Januar erhöht. Kassen zur Kasse bitten - ohne Mahnung möglich.
09.02.2005 • 0 Kommentare

Seit Jahren kennt der Basiszinssatz der deutschen Bundesbank nur eine Richtung – ab in den Keller. Am 1. Januar 2005 jedoch hat er sich vorsichtig umgedreht und kletterte auf 1,21 Prozent. Säumige Krankenkassen müssen jetzt mit 9,21 Prozent Verzugszinsen rechnen.

14 Tage haben beispielsweise die Ersatzkassen Zeit, dann müssen sie die Rechnungen von Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern bezahlt haben. Versäumen sie diese Frist, kann man ohne eine Mahnung acht Prozent über dem Basiszinssatz in Rechnung stellen. Die Schuldrechtsreformer haben 2002 diese komfortable Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch (§288 Abs.2) geschrieben.

In den Rahmenverträgen sind die Zahlungsfristen verankert. Zwischen 14 und 30 Tagen sind dort vereinbart. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgeschrieben. Zum 1. Juli ist demnach die nächste Anpassung zu erwarten. Wer noch auf Zahlungen aus dem vergangenen Jahr wartet, kann nur 9,13 Prozent berechnen. Der Basiszinssatz betrug vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2004 1,13 Prozent.

Bei Privatpatienten können Sie dieses Verfahren nur anwenden, wenn die Rechnung mit einem Zahlungsziel versehen ist. Lediglich fünf Prozent über dem Basiszinssatz dürfen Sie dann verlangen, also 6,21 Prozent.

Wollen Sie zahlungsfaule Krankenkassen auf die Zusatzkosten hinweisen, finden Sie in unserem Bericht vom 25.1.02 einen passenden Musterbrief.


Peter Appuhn
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