Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
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Zur Feststellung der korrekten monatlichen Beitragszahlungen wird der Steuerbescheid des Vorjahres herangezogen. Stellt sich am Jahresende heraus, dass der tatsächliche Verdienst des selbstständigen Versicherten höher lag als im Vorjahr, werden Nachzahlungen fällig. Gehen die Gewinne jedoch zurück, und das freiwillige Mitglied hat weniger in der Tasche als im Jahr zuvor, kann es dagegen nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Hat doch die GKV-Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA), im Jahr 2000 lapidar verfügt, „Beitragserstattungen für die Vergangenheit“ könnten nicht „vorgenommen werden“.
Die Verfassungsabteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sieht die rückzahlungsverweigernden gesetzlichen Krankenkassen mit dem Grundgesetz in Konflikt, sie zweifelt „an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der das Gutachten angefordert hatte, appellierte an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, sich „unverzüglich“ darum zu kümmern, dass die Krankenkassen ihr verfassungswidriges Verhalten aufgeben.
Peter Appuhn
physio.de
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