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Umfrage BARMER zum Thema Zweitmeinung
Versicherte dürfen an OP-Empfehlungen zweifeln
Eine Umfrage der BARMER erhebt die Einstellung der Versicherten zum Thema „Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen“.
20.09.2019 • 18 Kommentare

Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) im Jahr 2015 haben Patienten bei planbaren Eingriffen einen rechtlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Eine zusätzliche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2018 hat das Zweitmeinungsverfahren weiter konkretisiert.

Um zu klären, inwiefern die ärztliche Zweitmeinung tatsächlich einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei einem planbaren operativen Eingriff hat, führte die BARMER im März 2019 eine Online-Befragung mit 1.000 Teilnehmern durch. Darunter waren Versicherte verschiedener gesetzlicher, aber auch privater Krankenkassen aus ganz Deutschland.

Insgesamt gaben rund zwei Drittel der Befragten an, dass sie bei einem planbaren medizinischen Eingriff eine Zweitmeinung einholen würden. Bei den Vielverdienern (über 4.000 Euro pro Monat) waren es sogar 81 Prozent.

805 Teilnehmer gaben bei der Befragung an, bereits Vorerfahrungen mit planbaren Operationen zu haben. Davon haben laut Angaben 57 Prozent tatsächlich das Zweitmeinungsverfahren in Anspruch genommen. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe zweifelten an der Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs. In 72 Prozent der Fälle hat sich die Diagnose beim zweiten Arzt bestätigt.

Der Vorstandsvorsitzende der BARMER Prof. Dr. Christoph Straub forderte die Versicherten auf Basis der Umfrageergebnisse dazu auf, das Recht auf Zweitmeinungsverfahren noch konsequenter in Anspruch zu nehmen. Die Zweitmeinung könne dazu beitragen mehr Informationen über den geplanten Eingriff zu erhalten und somit unnötige Eingriffe zu vermeiden.

Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage gibt es hier.

Catrin Heinbokel / physio.de

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BarmerZweitmeinungUmfrageOperation


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A. Lehr
07.10.2019 08:11
Seine Kompetenz als Physiotherapeut sollte man sicher nicht überschreiten indem man anhand vorliegender Röntgenbilder Operationen an- oder davon abrät. Nach Rücksprache mit dem Arzt eine realistische Einschätzung zu geben ob mit konservativer Therapie bei bestimmten Krankheitsbildern und vorliegender Schwere der Symptome eine Operation verzögert oder sogar ausgestellt werden kann, gehört dennoch in den Kompetenzbereich eines Physiotherapeuten und sollte auch demnach gewürdigt und anerkannt werden.
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• Treitz
Seine Kompetenz als Physiotherapeut sollte man sicher nicht überschreiten indem man anhand vorliegender Röntgenbilder Operationen an- oder davon abrät. Nach Rücksprache mit dem Arzt eine realistische Einschätzung zu geben ob mit konservativer Therapie bei bestimmten Krankheitsbildern und vorliegender Schwere der Symptome eine Operation verzögert oder sogar ausgestellt werden kann, gehört dennoch in den Kompetenzbereich eines Physiotherapeuten und sollte auch demnach gewürdigt und anerkannt werden.
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A. Lehr schrieb:

Seine Kompetenz als Physiotherapeut sollte man sicher nicht überschreiten indem man anhand vorliegender Röntgenbilder Operationen an- oder davon abrät. Nach Rücksprache mit dem Arzt eine realistische Einschätzung zu geben ob mit konservativer Therapie bei bestimmten Krankheitsbildern und vorliegender Schwere der Symptome eine Operation verzögert oder sogar ausgestellt werden kann, gehört dennoch in den Kompetenzbereich eines Physiotherapeuten und sollte auch demnach gewürdigt und anerkannt werden.

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