Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Auf Grund eines Erklärungsmodells, in dem ein Arsenpilz in den Matratzen für SIDS verantwortlich sein soll, bewarb Dr. med. Hannes Kapuste in einem Internet-Shop gasdichte Matratzenüberzüge, die einen sicheren Schutz bieten sollten. Dies wurde ihm per Abmahnung untersagt.
1989 fand der Chemiker Barry A. Richardson in jeder einzelnen von letzten Endes mehr als hundert Matratzen, auf denen ein Kind an SIDS gestorben war, einen Arsenpilz. Diesen Pilz hatte auch schon Ende des 19. Jahrhunderts Bartolomeo Gosio in Verdacht, verantwortlich für den plötzlichen Kindstod zu sein, da er ein lebensbedrohliches Gas freisetzt.
Richardson erklärt, dass Schlafstellen, wo Wärme und Feuchtigkeit hoch sind, die Pilzentwicklung begünstigen. Er vermutet, dass der Pilz in den Matratzen, die Flammschutzmittel oder Weichmacher enthalten, giftige Gase freisetzen und SIDS verursachen können. Er sieht seine Theorie unterstützt durch die Erkenntnis, dass Bauchlage und überwärmte Räume das SIDS-Risiko erhöhen.
Eine vom englischen Department of Health bestellte Expertengruppe konnte den Erreger nicht nachweisen und ging in ihrem Bericht (Limerick-Report) von Fehlern Richardsons aus. Richardson nahm zu diesem Report Stellung und widersprach der Bewertung. Trotzdem gilt seit der Veröffentlichung des Limerick-Reports die Theorie der giftigen Gase auch auf internationaler Ebene als widerlegt.
Jetzt wiederum wurde in Neuseeland bei 180.000 umhüllten Matratzen kein einziger Kindstod festgestellt, wie eine Untersuchung mitteilte.
Befürworter der Theorie vermuten, dass eine starke Matratzenhersteller-Lobby der Grund ist für die nicht weitergeführte Forschung. Würde die Theorie als bewiesen angesehen, müssten die momentanen Stoffe in den Matratzen verboten werden. Außerdem könnten eventuelle Schadensersatz-Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Elterninitiative "Plötzlicher Kindstod" will deshalb eine Klage einreichen, wofür es eine rechtliche Überprüfung dieser wissenschaftlichen Frage geben soll. Sie sucht deshalb Eltern, die die Matratze ihres am plötzlichen Kindstod verstorbenen Kindes im Rahmen einer solchen Klage als Beweismittel einbringen würden.
Ul.Ma / physio.de
Mein Profilbild bearbeiten