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-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
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Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Schon einmal hatte ein Masseur deshalb die Gerichte bemüht und recht bekommen. Am 12.03.02 berichteten wir hier darüber.
Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem neuerlichen Urteil die damalige Rechtsauffassung bekräftigt.
Eine Masseurin hatte ihre Ausbildungskosten zur Physiotherapeutin in Höhe von ca. 10.000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt wollte die Aufwendungen nur als Sonderausgaben über knapp 900 Euro anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausbildung zur Physiotherapeutin keine Fortbildung im ausgeübten Beruf sei sondern eine Ausbildung auf fachfremdem Gebiet.
Die Masseurin klagte erfolgreich. Die Richter sahen, dass bei der Abgrenzung von Fort- und Weiterbildungskosten die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beachtet werden müsste. Man könne heute nicht mehr davon ausgehen, dass ein einmal erlernter Beruf ein Leben lang ausgeübt werde. Der Beruf der Masseurin sei heute ohne die zusätzliche Ausbildung zur Physiotherapeutin nicht konkurrenzfähig.
Aktenzeichen: 2 K 2993/00
Peter Appuhn
physio.de
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