Zur Ergänzung unseres Teams in
Dormagen suchen wir einen
Physiotherapeut m/w/d.
"Leben ist Bewegung" das ist unser
Praxismotto
Unsere Praxis ist seit über
zwanzig Jahren in Dormagen
niedergelassen und seit fünfzehn
Jahren im Stadtkern etabliert.
Der Schwerpunkt liegt auf der
individuellen Betreuung von
Patienten. Hier steht der Mensch
als Patient im Mittelpunkt.
Die Aufgabenbereiche und
Therapieansätze sind so
vielschichtig wie die persönlichen
Ziele der Patienten.
Deine Aufgaben...
Dormagen suchen wir einen
Physiotherapeut m/w/d.
"Leben ist Bewegung" das ist unser
Praxismotto
Unsere Praxis ist seit über
zwanzig Jahren in Dormagen
niedergelassen und seit fünfzehn
Jahren im Stadtkern etabliert.
Der Schwerpunkt liegt auf der
individuellen Betreuung von
Patienten. Hier steht der Mensch
als Patient im Mittelpunkt.
Die Aufgabenbereiche und
Therapieansätze sind so
vielschichtig wie die persönlichen
Ziele der Patienten.
Deine Aufgaben...
Schon im vergangenen Jahr hat der G-BA für einige Operationsverfahren Mindestmengen bestimmt. Um in Zukunft zielgenauer urteilen zu können, haben die Ausschussmitglieder das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beauftragt, Berechnungsmodelle zur Ermittlung von Schwellenwerten und Mindestmengen zu erarbeiten.
Auch mit dem Qualitätsreport 2004 beschäftigte sich der G-BA In seiner gestrigen Sitzung. Das Datenwerk vergleicht die Behandlungsergebnisse der rund 2.200 Kliniken in Deutschland. Ärzten und anderen Leistungserbringern sollen die Auswertungen helfen ihre therapeutischen Bemühungen zu optimieren und den Patienten kann so eine höhere Sicherheit geboten werden. Dekubitusprophylaxe, die Versorgung von Herzpatienten und verschiedene Operationsverfahren sind die Themen des gerade vorgestellten Qualitätsreports.
Alle zwei Jahre müssen die Krankenhäuser nun einen Qualitätsbericht abliefern, so schreiben es die Regelungen des Sozialgesetzbuches V (§ 137) vor. Am 31.08. ist es zum ersten Mal soweit. Bis dahin werden wohl noch einige Köpfe in den Bettenhäusern rauchen, soll doch über den Stand der Qualitätssicherungsbemühungen berichtet werden, die Art und Anzahl der „durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen“ aufgelistet und die Erfüllung der Fortbildungspflicht der Ärzte nachgewiesen werden. Die Krankenkassen müssen die Qualitätsberichte im Internet veröffentlichen.
Peter Appuhn
physio.de
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