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Therapie grenzenlos
Europaparlament beschließt freie Wahl des Gesundheitsanbieters.
21.01.2011 • 0 Kommentare

Zur Physiotherapie nach Paris, London oder Rom? Alle Bürger der Europäischen Union (EU) können jetzt ihre Behandlungen mit dem Urlaub verbinden oder gezielt einen spezialisierten Therapeuten jenseits der Landesgrenze aufsuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten tragen, allerdings nur bis zu dem Betrag der im Heimatland für die gleiche Leistung anfallen würde. Kostet die Behandlung mehr, muss der Patient den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Ist der Preis geringer profitiert die Kasse. Kontaktstellen sollen die Europäer über die Möglichkeiten des Grenzwechsels informieren.

Mit dem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf des Europaparlaments haben jahrelange Rechtsauseinandersetzungen vor dem Europäischen Gerichtshof mit vielen individuellen Entscheidungen ein Ende. Eine Einschränkung kam auf Drängen von Deutschland, Großbritannien und Spanien zustande. Stationäre oder besonders teure Behandlungen müssen vor Inanspruchnahme von der heimischen Kasse bewilligt werden. Eine Ablehnung wäre jedoch nur mit ausführlicher Begründung möglich, etwa mit Hinweis auf die Gefährdung des eigenen Gesundheitssystems, erläuterte Dagmar Roth-Behrendt, EU-Verbraucherschutzexpertin der SPD. Gesundheitskommissar John Dalli hätte eine völlige Öffnung der Gesundheitsmärkte bevorzugt.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler freut sich über den Beschluss der EU-Abgeordneten und vertraut auf die Kompetenz und Fertigkeiten der hiesigen Gesundheitsberufe. "Mit der Richtlinie erhalten alle Patienten in Europa ihre Rechte auf Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen schwarz auf weiß. Das ist ein großer Erfolg für die Versicherten und eine Chance für unser exzellentes Gesundheitssystem. Ich bin sicher, dass sich Deutschland dem europäischen Wettbewerb erfolgreich stellen wird."


Peter Appuhn
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