WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Die Herstellerpreise für Arzneimittel dürfen zwei Jahre lang nicht erhöht werden und Apotheker müssen auf die bisher gewährten Naturalrabatte verzichten. Deutlich gesenkt werden die Festbeträge für pharmakologisch vergleichbare Wirkstoffe, alternativ können die Arzneimittelfirmen mit den Krankenkassen Rabatte vereinbaren. Der Festbetrag entfällt, wenn ein therapeutischer Zusatznutzen nachgewiesen werden kann. Generika-Hersteller müssen die Preise für ihre Produkte um zehn Prozent absenken.
Verordnen Ärzte mehr als zehn Prozent über den noch festzulegenden Tagestherapiekostensatz, müssen sie einen Malus von 20 Prozent des Überschreitungsbetrages bezahlen. Bei einer Budgetüberziehung von 20 bis 30 Prozent beträgt die Strafgebühr 30 Prozent der Mehrkosten. Die Hälfte wird fällig, wenn das Überziehungsvolumen über 30 Prozent liegt. Kollektive Bonuszahlungen werden ausgeschüttet, sollten es Kassenärzte schaffen es, unter dem fixierten Kostensatz zu bleiben. Bis zum 1. November haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Zeit, mit den regionalen Krankenkassenverbänden Vereinbarungen zu treffen, die vergleichbare Einsparungseffekte erreichen. Kommt eine vertragliche Regelung nicht zustande, greift automatisch das gesetzliche Bonus-Malus-System.
Die Patienten sollen ihre Ärzte beim sparsamen Verordnen unterstützen. Lassen sie sich Medikamente verschreiben, die mindestens 30 Prozent unter den Festbeträgen liegen, könnten sie dafür von der Zuzahlung befreit werden. Diese Regelung wird allerdings nur dann wirksam, wenn sich alle Krankenkassen gemeinsam darauf verständigen können.
Die niedergelassenen Ärzte lehnen die Sparbeschlüsse unisono ab. Einen "nicht hinnehmbaren und verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes", sieht der Hausärzteverband im Bonus-Malus-System. Es sei nicht hinnehmbar, dass Provisionen ausgelobt werden für die Rationierung medizinischer Leistungen, kommentiert der Vorsitzende des Hartmannbundes, Kuno Winn, die gesundheitspolitischen Einfälle der Koalition. Der Vizepräsident des Berufsverbandes der Internisten, Wolfgang Wesiack, beklagt einen "negativen Meilenstein" in der Geschichte der Gesundheitspolitik. Die Belohnungs-Bestrafungs-Regelung sei der Gipfel der Einfallslosigkeit.
Voller Entsetzen reagieren auch Verbraucherverbände und Patientenorganisationen. Da zu befürchten sei, dass die Medikamentenhersteller nicht alle Arzneimittel zu den neuen Festbeträgen anbieten werden, müssten sich die Patienten auf Eigenanteile von bis zu 65 Prozent der Packungspreise einstellen, rechnet der Sozialverband VdK. In Einzelfällen müssten für eine Pillenschachtel mehrere hundert Euro bezahlt werden. Die möglichen Strafzahlungen würden überwiegend chronisch Kranke zu spüren bekommen. "Für Ärzte wächst der Anreiz, vor allem teure Patienten loszuwerden, die dann ohne Versorgung dastehen", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger. Eine "Zwei-Klassen-Versorgung mit Arzneimitteln" sieht der Verband der Krankenversicherten (VKVD) vor der Tür stehen. Nur noch Menschen, die nicht auf jeden Euro achten müssen, könnten sich künftig eine angemessene Versorgung leisten, bemängelte Heinz Windisch, Präsident des VKVD.
Auch die Krankenkassen fürchten, dass viele Pharmaunternehmen ihre Preise nicht weiter senken werden. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen rechnet damit, dass mit Inkrafttreten des Arzneimittelwirtschaftgesetzes nur noch etwa 45 Prozent aller Verordnungen ohne Eigenbeteiligung in den Apotheken eingelöst werden können.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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