Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeut/in
(m,w,d)
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neuen Herausforderungen?
Dann komm in unser Team
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Dann bewerbe Dich bei uns, hier
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Wir haben Kapazitäten für 2-3
neue Kolleg:innen.
Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandels...
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Massagen, Fango oder Krankengymnastik braucht man „nicht in die Zeit nach der Reise verschieben“, schreibt die Krankenkasse in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. „Ohne Alltagstress“ seine „Heilbehandlungen“ im Ausland planen, das wäre doch was? Jeder zweite Versicherte könne sich vorstellen, Therapien im Ausland wahrzunehmen, so ein TK-Sprecher.
Medizinische Leistungen, die in Ländern der Europäischen Union (EU) erbracht werden, müssen die gesetzlichen Krankenkassen zu den hier gültigen Sätzen erstatten. Mit der Verabschiedung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2003 wurde diese Möglichkeit im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschrieben (§ 13 Abs. 4). Dem Gesetzgeber blieb auch gar nichts anderes übrig. Er hätte schon lange vorher die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen müssen. Mehrere EuGH-Urteile hatten in der Vergangenheit Medizintouristen Recht gegeben. Ob Zahnbehandlung oder Krankenhausaufenthalt, die Heimatkassen mussten zahlen.
Peter Appuhn
physio.de
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