Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
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Massagen, Fango oder Krankengymnastik braucht man „nicht in die Zeit nach der Reise verschieben“, schreibt die Krankenkasse in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. „Ohne Alltagstress“ seine „Heilbehandlungen“ im Ausland planen, das wäre doch was? Jeder zweite Versicherte könne sich vorstellen, Therapien im Ausland wahrzunehmen, so ein TK-Sprecher.
Medizinische Leistungen, die in Ländern der Europäischen Union (EU) erbracht werden, müssen die gesetzlichen Krankenkassen zu den hier gültigen Sätzen erstatten. Mit der Verabschiedung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2003 wurde diese Möglichkeit im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschrieben (§ 13 Abs. 4). Dem Gesetzgeber blieb auch gar nichts anderes übrig. Er hätte schon lange vorher die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen müssen. Mehrere EuGH-Urteile hatten in der Vergangenheit Medizintouristen Recht gegeben. Ob Zahnbehandlung oder Krankenhausaufenthalt, die Heimatkassen mussten zahlen.
Peter Appuhn
physio.de
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