Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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8,5 Milliarden Euro weniger wären 2003 bei Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Apothekern auf den Konten gewesen, hätten die privaten Kassen nur die GKV-Sätze bezahlt. Müssten die gesetzlichen Krankenkassen diesen Betrag finanzieren, würden sich ihre Versicherten die Augen reiben, um nahezu ein Prozent höher lägen dann ihre Beiträge. Der private Mehrerlös ist rasant gestiegen, 2002 betrug er noch 8,1 Milliarden und 2001 7,3 Milliarden Euro.
Besonders die Preisunterschiede bei ambulanten Behandlungen sind den privaten Assekuranzen ein Dorn im Auge. Im Vergleich zum GKV-Satz verlangen die niedergelassenen Ärzte von einem Privatpatienten etwa zwei- bis dreimal soviel. 6,5 Milliarden Euro hätten die privaten Versicherer 2003 an die Ärzte bezahlt. „Wenn wir wie die GKV zahlen würden, wären es nur 2,9 Milliarden gewesen“, sagte Christian Weber, Leiter des wissenschaftlichen Instituts der PKV, gegenüber der „FAZ“. Er schätzt, dass zehn Prozent Privatpatienten in einer Praxis 20 Prozent des Umsatzes ausmachen.
Gäbe es keine Privatpatienten, wäre die Patientenversorgung „stark gefährdet“, fürchtet Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Überlebensnotwendig“ seien Privatpatienten für viele Praxen.
Weber beklagt, die privaten Versicherungsgesellschaften könnten nicht wie ihre GKV-Schwestern Kostendämpfungsmaßnahmen einsetzen. Ob Zuzahlungen oder Heilmittelrichtlinien, die gesetzlichen Kassen haben vielfältige Steuerungsinstrumente um den Ausgabenanstieg zu mildern. Der Vergleich der GKV- und PKV-Ausgaben veranschaulicht den Ärger des Wissenschaftlers. Von 1991 bis 2001 sind beispielsweise die Ausgaben der Privaten für Heil- und Hilfsmittel um 81,5 Prozent gestiegen. Die Gesetzlichen dagegen mussten im gleichen Zeitraum nur 55,3 Prozent mehr ausgeben. Für diesen Zehnjahreszeitraum gibt es keine Einzelaufstellungen der beiden Leistungsbereiche. Getrennt gerechnet wird erst ab 1998. Diese Zahlen zeigen aber, dass die Heilmittelausgaben deutlich schneller stiegen als die Ausgaben für Hilfsmittel. Von 1998 bis 2003 nämlich betrug die Heilmittelsteigerungsrate 44,1, für Hilfsmittel jedoch mussten lediglich 33,4 Prozent mehr aufgewendet werden. Nur die Arzneimittelkosten stiegen im gleichen Zeitraum mit 50,6 Prozent noch stärker als die Ausgaben für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Auf einen steuernd eingreifenden Gesetzgeber können die nach den Regeln des freien Marktes operierenden Versicherungen nicht hoffen. Doch die wissen sich zu helfen. Mit einem wachsenden Arsenal von Regeln und Verlautbarungen versuchen sie wohlkalkuliert an- und abschwellenden Druck auf Versicherte und Leistungserbringer auszuüben. Da wird schon mal die Ärzteschaft gewarnt, eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte bedeuten, dass die Sätze abgesenkt werden. Oder manch ein privater Versicherer, wie etwa die Hallesche, verschickt Heilmittel-Preislisten mit „erstattungsfähigen Beträgen“. Und die AXA erschreckt flächendeckend niedergelassene Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden mit der harmlos vorgetragenen Frage, ob sie Privatversicherten „maximal die Sätze der Bundesbeihilfe“ berechnen. „Um unser Informationsbedürfnis zu befriedigen“, bittet die Kasse scheinheilig um Hilfe. Versicherte würden häufig danach fragen, fährt die fürsorgliche Krankenkasse fort. So müssten diese nämlich keinen Selbstbehalt tragen.
Mit diesem so nonchalant dahin geworfenen Satz deutet die AXA die wahren Bedingungen an. Der entscheidende Unterschied nämlich zwischen PKV und GKV ist das vertragliche Beziehungsgeflecht. Das Verhältnis zwischen privaten Kassen und Leistungserbringern zeichnet sich dadurch aus, dass es gar keines gibt. Der Patient nimmt eine Leistung in Anspruch und für diese muss er den vereinbarten Preis bezahlen. Mit dieser schlichten Erkenntnis erschöpft sich das Problem für den Therapeuten auch schon. Der Patient seinerseits hat das Kostenrisiko seiner Gesundheitsversorgung versichert. Da können Rundum-Sorglos-Pakete, aber auch Maximalsätze abgemacht sein. Andere lassen sich auf hohe Selbstbeteiligungen ein, um im Gegenzug niedrigere Beiträge zu bezahlen. Wer weiß, vielleicht gibt es sogar bald die Möglichkeit, Heilmittel ganz aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Wahrscheinlich fragt dann die AXA oder ein anderes Unternehmen im freundlich verbindlichen Ton, man solle doch mal sagen, welche Therapieform man umsonst erbringe. Die Versicherten würden das gerne wissen, sonst müssten sie ja etwas bezahlen.
Kurzum: Jede privat verabreichte Therapie hat einen unternehmerisch kalkulierten Preis. Wer die Leistung in Anspruch nimmt, muss sie bezahlen. Ob überhaupt oder in welcher Höhe ihm seine Versicherung dafür etwas erstattet, ist jedenfalls nicht das Problem des Leistungserbringers. Um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wiederhole ich hier unseren schon häufig vorgetragenen Rat: Schließen Sie mit Ihren Privatpatienten eine Honorarvereinbarung mit dem Hinweis, dass es durchaus sein kann, die Versicherung übernimmt nur einen Teil oder sogar nichts. Die Leser unseres Buches „Die eigene Praxis“ finden unter dem dort verzeichneten Internetcode eine Mustervereinbarung.
Und noch etwas: Sollten Sie auch so einen netten AXA-Brief bekommen haben, werfen Sie ihn in den Papierkorb. Kuriositätensammler oder Hobby-Historiker können das Schreiben natürlich auch abheften.
Peter Appuhn
physio.de
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