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Sozialgericht: Kassen müssen Sitz- und Stehhilfen bezahlen
Kein Hilfsmittel, sondern Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - so sah es eine Krankenkasse und lehnte die Kostenübernahme ab.
25.02.2003 • 0 Kommentare

Immer wieder lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme für wichtige Hilfsmittel ab. So auch in diesem Fall: Wegen Muskelschwäche und Arthrosen in beiden Kniegelenken war eine Patientin nicht in der Lage, vom Stuhl aufzustehen. Ihr Arzt verordnete ihr daraufhin eine Sitz- und Stehhilfe. Die Kasse verweigerte die Übernahme der Kosten von 222,72 Euro mit der Begründung, es handele sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.

Erfolgreich klagte die Frau vor dem Sozialgericht Frankfurt. Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt sind und ausschließlich oder überwiegend von diesen genutzt werden, sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände, befanden die Sozialrichter.

Aktenzeichen Sozialgericht Frankfurt: S 20 KR 2240/02

 

Peter Appuhn
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