Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
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Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
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Bestellwesen involviert. Sie
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Tatsächlich kann es für Ärzte und in der Folge auch für Physiotherapeuten und verwandte Berufe durchaus bestrickend sein, möglichst viele Sozialhilfeempfänger als Patienten zu haben. Dennoch, trotz aller Mutmaßungen, Privatpatienten sind sie nicht. Ärzte können Leistungen für diese Patienten nicht nach der für Privatpatienten geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen, sondern nach dem für Kassenpatienten geltenden einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM).
Der entscheidende Unterschied zu sozialversicherten Patienten ist allerdings, dass für Leistungen bei Sozialamtspatienten keine Richtgrößen und keine Budgets gelten. Während für Kassenpatienten die therapeutischen Möglichkeiten dadurch deutlich begrenzt sind, kann der Arzt bei Sozialhilfeempfängern Heilmittel, Medikamente und andere Leistungen ausschließlich unter medizinischen Gesichtspunkten verordnen, ohne befürchten zu müssen, dafür in Regress genommen zu werden. So werden häufig auch Physiotherapie und andere Heilmittel weitaus großzügiger verordnet als bei Kassenpatienten. Hinzu kommt, dass sie von der Zuzahlung befreit sind. Die Motivation des Patienten, sich einer Behandlung zu unterziehen wird nicht durch das Portemonnaie gebremst.
Die Anwendbarkeit der Heilmittelrichtlinien ist zumindest Auslegungssache. Einerseits sagt das Bundessozialhilfegesetz, dass die gewährten Leistungen sich an den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sollen. Andererseits argumentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) z.B. bei der Höhe des Vergütungsanspruchs, dass es sich bei den Kassenleistungen um ein Mindestmaß an Erstattungen handelt.
Wie dem auch sei, eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ist immer möglich und dies (siehe oben) ohne Einschränkung von Richtgrößen und Budgets.
Fazit: Nein, Privatpatienten sind sie nicht, Sozialhilfeempfänger, in der Wirkung kommen sie aber dem Status nahe.
Peter Appuhn
physio.de
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