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1. Stufe: Nichtsteroidale Antirheumatika
Zu den nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) gehören bekannte Schmerzmittel, wie:
- • Ibuprofen
Diese unterbrechen die Entzündungskaskade durch die Hemmung der Cyclooxygenase 1 und/oder 2 und werden daher auch COX-1 bzw. COX-2 Hemmer genannt. Dadurch wirken sie einerseits schmerzlindernd und entzündungshemmend, andererseits sind auch schwere Nebenwirkungen bekannt.• Diclofenac (Voltaren)
• Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin) oder
• Naproxon
Durch die erhöhte Produktion von Magensäure kann ein vermehrter Konsum von COX-2 Hemmern zu Schäden im Magen-Darm-Trakt führen. Außerdem sind negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem, wie Bluthochdruck und ein erhöhtes Infarktrisiko bekannt. ASS hemmt bekanntermaßen die Thrombozytenaggregation und kann so zu vermehrten Blutungen führen. Zudem können NSAR die Nieren schädigen.
Viele NSAR sind erst in hohen Dosen verschreibungspflichtig.
Paracetamol gehört zwar auch zu den NSAR, allerdings ist die exakte Wirkweise des Stoffes noch ungeklärt. Es wirkt entzündungshemmend und fiebersenkend. Die Nebenwirkungen auf den Magen-Darm-Trakt, sowie die Thrombozytenaggregation fallen deutlich geringer aus als bei anderen NSAR. Dafür kann ein vermehrter Konsum von Paracetamol die Leber schädigen.
2. Stufe: Schwache Opioide
Opioide bekämpfen Schmerz, indem sie an Rezeptoren von Nervenzellen, vor allem im zentralen Nervensystem, binden und so ein nozizeptives Signal hemmen.
Die Nebenwirkungen von Opioiden sind spätestens seit der Opioidkrise in den USA vielen Menschen geläufig. Sie können süchtig machen. Zudem kann ein längerer Konsum von Opioiden Schmerzen sogar verstärken, da durch die Einnahme das körpereigene Opioidsystem gehemmt wird.
Die Einnahme von Opioiden kann zudem zu Verstopfungen führen.
Zu den schwachen Opioiden gehören Tramadol und Tilidin. Diese Medikamente sind zwar verschreibungspflichtig, fallen allerdings nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Trotzdem können auch diese Opioide abhängig machen. Tilidin wird in der Regel der Opioidantagonist Naloxon beigegeben. Dieser verhindert eine Überdosierung des Medikaments. Auch ein Rauschzustand ist so nicht möglich, was einen Missbrauch von Tilidin verhindern soll.
Codein bzw. Dihydrocodein gehören ebenfalls zu den schwachen Opioiden, werden allerdings kaum noch zur Schmerztherapie verordnet.
3. Stufe: Starke Opioide
Starke Opioide sind in Deutschland verschreibungspflichtig und fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Zu den meist verschriebenen Opioiden gehören:
- • Buprenorphin (Temgesic)
Oxycodon kann auch als Kombipräparat mit Naloxon verschrieben werden, welches Nebenwirkungen in Form von Verstopfung verhindern soll.• Hydromorphon
• Levomethadon
• Morphin und
• Oxycodon
Häufig werden Schmerzpatienten auch Pflaster mit Fentanyl oder Buprenorphin verschrieben. Der Nachteil dieser Pflaster liegt in der ungenauen Abgabe des Wirkstoffes. Dies kann zu Unter- oder Überdosierung führen.
Schmerzpatienten sollten regelmäßig mit ihrem Arzt die Dosierung und die Frequenz der Schmerzmitteleinnahme besprechen. Bei akuten Beschwerden werden aufgrund des hohen Suchtpotentials von Opioiden eher Schmerzmittel der ersten Stufe empfohlen. Viele Leitlinien empfehlen die Gabe von Opioiden nur in Kombination mit weiterführender Therapie, wie Physiotherapie, um langfristig gesehen wieder ohne Medikamente auszukommen.
Eine reine Schmerzbekämpfung mit einer Dauermedikation über Opioide ist dahingegen nur in der Palliativmedizin sinnvoll. Hier können starke Opioide die Lebensqualität der Menschen erheblich verbessern und ihnen unnötiges Leiden ersparen.
Daniel Bombien / physio.de
SchmerzenSchmerzpflasterMedikamente
Mit diesem Thema sollten sich Therapeuten deutlich mehr beschäftigen. Leider hatten wir damals in der Ausbildung kaum was dazu gelernt und dennoch erachte ich es als einen wesentlichen Aspekt der unsere Behandlung beeinflusst.
Vielen Dank und Lob an den Autor!
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Anna Moka schrieb:
Sehr guter und hilfreicher Überblick.
Mit diesem Thema sollten sich Therapeuten deutlich mehr beschäftigen. Leider hatten wir damals in der Ausbildung kaum was dazu gelernt und dennoch erachte ich es als einen wesentlichen Aspekt der unsere Behandlung beeinflusst.
Vielen Dank und Lob an den Autor!
So jetzt habe ich extrem hilfreiche Informationen in ein schnadderradadder verwandelt. Ich hoffe es stört nicht.
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Hähnchen schrieb:
Dito und danke! Eigentlich Teil unserer täglichen Arbeit auch wenn wir es nicht immer erfahren. Selbst wenn, bedarf es glaube ich interdisziplinärer Ausbildungen, die hier vermitteln könnten, immer vorausgesetzt die Menschen würden das wollen. Find ich gut mal wieder ein Denkansatz, den es in anderer Form schon gab aber der immer wieder hinten runter fällt zwischen zu teuer, nicht machbar und und und. Dennoch wird kaum gezweifelt, das unser Gesundheitswesen in der Zukunft in diese Richtung gehen sollte. Macht Spaß in die Richtung zumindest zu denken. Und die dicken Bretter wurden auch früher nicht an einem Tag gebohrt. Bismarck ist nicht eines Tages aufgewacht und hat gesagt: " Ach ich mach heute mal eine Sozialversicherung für alle meine lieben Arbeiter!" Ne da war viel Druck von unten. Aber dann siehe da hat er`s ziemlich gut gemacht. Ist nicht der beste Vergleich aber zumindest einer. Also Vorschläge entwickeln, verwerfen verbessern und einfach freuen das man zumindest dem Bismarck gesagt hat:" Hey Du solltest da was tun!".
So jetzt habe ich extrem hilfreiche Informationen in ein schnadderradadder verwandelt. Ich hoffe es stört nicht.
Und trotz hinlänglich bekannter Risiken werden nach meiner Erfahrung diese Mittel recht großzügig verordnet, während bei Physio-Verordnungen ständig dieses Unwort Regress im Raum steht.
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Hähnchen schrieb:
Also das Wort kenne ich aber fürchten? Regress klingt nach einer furchtbar illegalen Erschleichung. Nein keine Sorge. Das wird Ärzten gerne mal vor den Mundschutz geworfen aber doch nicht uns Physiotherapeuten. Bei uns nagen sie an den kleinen Dingen, hier ein EX 1 falsch da einen Tag zu spät begonnen. Nicht umsonst sind wir zu einer der am meisten betrügenden Berufsgruppen verkommen. Ein Punkt vielleicht weil wir umfassend kontrolliert werden. Im übrigen völlig zu Recht abgesehen von den Formalitäten auf Grund derer trotz erbrachter Leistungen gekürzt wird. Mal zu Recht mal auch nicht. Aber wir reden hier über den Status Quo. Wurde je eine Pharma Firma nach Contagan wesentlich verklagt? Wurde je eine Krankenkasse wegen schlecht Erfüllung verklagt? Das sind Fragen!!! Keine Verschwörungs Theorien oder sonst was. Ich weiß es nicht. Uff
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WinnieE schrieb:
der Artikel wird der Pharma-Branche aber gar nicht gefallen.
Und trotz hinlänglich bekannter Risiken werden nach meiner Erfahrung diese Mittel recht großzügig verordnet, während bei Physio-Verordnungen ständig dieses Unwort Regress im Raum steht.
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vdv schrieb:
Tilidin als Lösung ist aber weiterhin ein BtM, und meine 150mg Tabletten bekam ich vor 4 Jahren auch nur mit BtM Rezept (aktuell weiß ich nicht), Valoron ist übrigens das gleiche!
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VAUPE schrieb:
Evtl. könnte man noch deutlicher klarstellen, dass der Konsum von Cox-1 Hemmern ggf. ebenfalls entsprechende Probleme machen kann. Das betrifft m. K. n. keinesfalls nur die Cox-2 Hemmer...…...
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