Wir suchen Verstärkung!
Zur Ergänzung unseres Teams in
einer kleinen, ruhigen Praxis in
Meerbusch bieten wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Stelle als Physiotherapeut (m / w /
d).
Wir bieten eine ruhige,
persönliche Arbeitsatmosphäre mit
einem vielfältigen
Patientenklientel aus der
Orthopädie, Chirurgie und
Neurologie!
Wer selbständiges, freies und
flexibles Arbeiten schätzt und
gerne erleben möchte, findet bei
uns das entsprechende Umfeld.
Auch die verfügbaren Stunden
und...
Zur Ergänzung unseres Teams in
einer kleinen, ruhigen Praxis in
Meerbusch bieten wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Stelle als Physiotherapeut (m / w /
d).
Wir bieten eine ruhige,
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Orthopädie, Chirurgie und
Neurologie!
Wer selbständiges, freies und
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Unzweideutig stellte das BverwG klar, mit internetfähigen Computern kann das Rundfunkangebot empfangen werden. Für die Gebührenpflicht komme es einzig und allein darauf an, dass die Geräte "zum Empfang bereit gehalten werden". Es sei unerheblich, ob der Nutzer tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen konsumiert, befand das Bundesgericht.
Höheres Recht sei gleichfalls nicht verletzt worden, weder das Recht auf Freiheit der Information, der Berufsausübung oder der Gleichbehandlungsgrundsatz - auch wenn der Gebührenzwang in die Grundrechte der Kläger "eingreift", konstatieren die Richter. "Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die - ebenfalls verfassungsrechtlich begründete - Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten."
So ärgerlich das Urteil für unternehmerisch Tätige auch sein mag, die Folgen haben nur zwei Jahre Bestand. Wenige Tage vor der Urteilsverkündigung vereinbarten die Ministerpräsidenten der Bundesländer das Gebührensystem zu verändern. Ab 2013 wird der aktuelle gerätebezogene Obolus von einer Haushalts- und Betriebsabgabe abgelöst. Nach Verabschiedung der neuen Regelungen in den Länderparlamenten werden die Regierungschefs voraussichtlich am 15. Dezember einen entsprechenden Staatsvertrag schließen. Die künftige Gebühr für Betriebe soll sich an der Zahl der Mitarbeiter orientieren. Kleinbetriebe mit bis zu acht Beschäftigten müssen nur ein Drittel der üblichen Gebühr bezahlen. Damit wären alle Geräte abgegolten, auch das Autoradio beispielsweise. Die volle Gebühr soll nicht über dem heutigen Niveau liegen.
Peter Appuhn
physio.de
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