Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Ein Rechtsanwalt meldete im Januar 2007 seinen Kanzleicomputer bei der GEZ. Das mit einem DSL-Zugang ausgestattete Gerät nutzt der Advokat zu Schreib- und Recherchearbeiten. Der GEZ erklärte er, dass er die Gebührenvorschrift für Firmenrechner für nicht verfassungskonform hält. Für den Fall, dass die Gebühreneinzieher auf dem Obolus bestehen kündigte er Klage an. Die Kassierer von ARD und ZDF ließen sich davon nicht beeindrucken und forderten den streitbaren Juristen zur Zahlung auf.
Dieser hielt sein Versprechen und die Kontrahenten landeten vor dem Koblenzer Gericht. Der Kläger habe kein Rundfunkgerät, deshalb könne man ihn auch nicht als Rundfunkteilnehmer betrachten und Gebühren von ihm fordern, befanden die Richter, selbst dann wenn er über einen Anschluss verfügt, der ihm das Radiohören theoretisch erlaube. Computer in betrieblichen Räumen, eben auch einer Kanzlei, werden üblicherweise nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Zudem garantiere das Grundrecht auf Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ohne Einschränkung zu informieren. Mit der Rundfunkgebühr für internetfähige Computer werde eine staatliche Zugangshürde eingeführt, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche, rügte das Verwaltungsgericht den Gesetzgeber. Die Revision ließen die Richter zu. Falls die GEZ Berufung einlegt ist das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Zuge.
Peter Appuhn
physio.de
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