ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir sind Akut- und
Notfallkrankenhäuser und stellen
mit den Standorten Kandel und
Germersheim mit 323 Planbetten die
Grund- und Regelversorgung des
Landkreises Germersh...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir sind Akut- und
Notfallkrankenhäuser und stellen
mit den Standorten Kandel und
Germersheim mit 323 Planbetten die
Grund- und Regelversorgung des
Landkreises Germersh...
Gleichzeitig verständigten sich Kassen und KVNO auf neue Richtgrößen. Diese Werte bestimmen das individuelle Budget. Beispiel: Ein Allgemeinmediziner versorgt im ersten Quartal 700 Patienten, 400 davon sind Rentner. Die Richtgröße beträgt für jeden Allgemeinversicherten 5,70 Euro und für jeden Rentner 16,71 Euro. Für insgesamt 8.394 Euro darf der Arzt dann Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie verordnen.
Nicht alle Richtgrößen werden steigen. Gerade die Hauptverordner mit den höchsten Richtwerten müssen 2008 ihre Verordnungstätigkeit einschränken. Orthopäden haben für allgemeinversicherte Patienten nur noch 23,91 Euro (2007: 25,19 Euro) und für Rentner 24,93 Euro (2007: 25,61 Euro) zur Verfügung. Auch Kinderärzte müssen den Verordnungsgürtel enger schnallen: 19,06 Euro (2007: 20,26 Euro) dürfen es für jeden Allgemeinversicherten sein, 27,84 Euro für Rentner (2007: 29,16 Euro).
Übersteigt der Arzt sein Verordnungsvolumen um mehr als 25 Prozent muss er mit einem Prüfverfahren rechnen, das ihm einen Regress bescheren könnte. Dies bedeutet, der Doktor muss die zuviel verordneten Therapien aus eigener Tasche bezahlen.
Dem Druck der Prüfer - das sind Ärzte und Kassenvertreter - kann der niedergelassene Arzt nur entgehen, wenn er Praxisbesonderheiten vorweisen kann. In Nordrhein haben die Verhandlungspartner bereits vor einem Jahr einen umfangreichen Besonderheitenkatalog verabschiedet (wir berichteten), der 2008 unverändert übernommen wird. Rheumatologen brauchen sich um Zahlenspiele nicht zu kümmern. Alle Heilmittelverordnungen dieser Facharztgruppe gelten als Praxisbesonderheiten.
Peter Appuhn
physio.de
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