Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Eine stationäre Rehabilitation soll nur dann erwogen werden, wenn eine ambulante Reha-Maßnahme nicht ausreicht. So will es das Gesetz, formuliert im Sozialgesetzbuch V § 40. Die Wirklichkeit wird diesem Postulat allerdings nicht gerecht. Im Gegenteil, die jetzt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2001 lassen eher den Schluss zu, das Prinzip ambulant vor stationär wird genau anders herum praktiziert.
Nur 4% der Gesamtkosten für Rehabilitation entstanden im ambulanten Bereich. Die Ausgaben für ambulante Leistungen sanken gegenüber dem Jahr 2000 um 7%, während die Gesamtausgaben der Krankenkassen für Reha-Maßnahmen leicht um 0,7% stiegen.
Die Sozialleistungsträger, Renten- und gesetzliche Krankenversicherung, haben im Jahr 2001 insgesamt 23,6 Milliarden Euro für Rehabilitation ausgegeben.
Peter Appuhn
physio.de
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