Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Das sogenannte Implantateregister-Errichtungsgesetz soll die Patientensicherheit, Qualität und wissenschaftliche Bewertung der Implantate und deren Haltbarkeit verbessern. Dafür müssen in Zukunft nicht nur die Einrichtungen, in denen die Implantation durchgeführt wird, sondern auch die Patienten und Krankenkassen Meldung an die Registerstelle erstatten. Die dafür benötigte personenbezogene Datenspeicherung werde laut Plan vom Robert-Koch-Institut übernommen. Im Zweifelsfall könnten Betroffene bei Problemen dadurch schnell und zuverlässig kontaktiert werden.
Neben dem eigentlichen Register müssen die Hersteller der Implantate jedes Produkt einzeln beim DIMDI registrieren lassen. Werden in Krankenhäusern Implantate verwendet, die nicht registriert sind, wird der Eingriff laut Gesetzesentwurf nicht vergütet.
Läuft alles wie von Spahn geplant, könnte das neue Gesetz Mitte 2021 in Kraft treten. Die Abstimmung über den Entwurf im Bundesrat findet am 17. Mai statt. Auslöser für die Debatte um Implantate war ein Ende 2011 festgestellter Qualitätsmangel bei Brustimplantaten eines französischen Herstellers, von dem auch viele deutsche Frauen betroffen waren.
Weiterführende Informationen zum geplanten Gesetz finden Sie hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
Anmerkung der Redaktion:
In der Nacht vom 26. auf den 27. September hat der Bundestag nun dieses Gesetz beschlossen.
Den Text des beschlossenen Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.
GesetzImplantatRegister
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