Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Das sogenannte Implantateregister-Errichtungsgesetz soll die Patientensicherheit, Qualität und wissenschaftliche Bewertung der Implantate und deren Haltbarkeit verbessern. Dafür müssen in Zukunft nicht nur die Einrichtungen, in denen die Implantation durchgeführt wird, sondern auch die Patienten und Krankenkassen Meldung an die Registerstelle erstatten. Die dafür benötigte personenbezogene Datenspeicherung werde laut Plan vom Robert-Koch-Institut übernommen. Im Zweifelsfall könnten Betroffene bei Problemen dadurch schnell und zuverlässig kontaktiert werden.
Neben dem eigentlichen Register müssen die Hersteller der Implantate jedes Produkt einzeln beim DIMDI registrieren lassen. Werden in Krankenhäusern Implantate verwendet, die nicht registriert sind, wird der Eingriff laut Gesetzesentwurf nicht vergütet.
Läuft alles wie von Spahn geplant, könnte das neue Gesetz Mitte 2021 in Kraft treten. Die Abstimmung über den Entwurf im Bundesrat findet am 17. Mai statt. Auslöser für die Debatte um Implantate war ein Ende 2011 festgestellter Qualitätsmangel bei Brustimplantaten eines französischen Herstellers, von dem auch viele deutsche Frauen betroffen waren.
Weiterführende Informationen zum geplanten Gesetz finden Sie hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
Anmerkung der Redaktion:
In der Nacht vom 26. auf den 27. September hat der Bundestag nun dieses Gesetz beschlossen.
Den Text des beschlossenen Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.
GesetzImplantatRegister
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