Therapie und Training
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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mit zur Zeit 7 Physiother...
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Die Akteure im Gesundheitswesen sind sich überwiegend einig, die Qualität medizinischer Leistungen muss sich an der Evidenz orientieren, gesichert durch wissenschaftliche Erkenntnisse (siehe dazu die letzte Folge unserer Serie).
Die Einigkeit beginnt aber spätestens da zu bröckeln, wo die Erkenntnisse sich in verbindlichen Leitlinien und anderen Regelwerken niederschlagen sollen. Manch ein Arzt sieht sich gegängelt und an der Ausübung seiner ärztlichen Kunst gehindert. Die heftige Ablehnung eines „Qualitätszentrums" im Rahmen der jüngsten Debatte zur Gesundheitsreform machte dies einmal mehr deutlich.
Die Prüfung der Qualität medizinischen Handelns und verbindliche Therapiestandards sind für den „Nutzer" dieser Leistungen, den Patienten, im buchstäblichen Sinne „lebenswichtig". Sinn und Nutzen von Qualitätsmanagement (QM), der Standardisierung betrieblicher Abläufe, ist dagegen nicht unbedingt augenfällig.
Die deutschen Krankenhäuser haben als erste Gruppe im Reigen der Anbieter von Gesundheitsleistungen am Anfang des Jahrtausends ein QM-Modell eingeführt. Krankenhäuser als betriebliche Organisationen konnten den Gedanken kundenorientierten Handelns noch relativ einfach nachvollziehen. In der Klinik ist der Patient ganz offensichtlich auch ein Kunde, er nimmt
vielfältige Dienstleistungen in Anspruch. Im Gegensatz zum „Nur-Kunden" ist der „Nur-Patient" auch „Mitgestalter" der gekauften Leistung, der Therapie. In langen Prüfprozessen (seit 1996) wurde das in Industriebetrieben und Dienstleistungsunternehmen etablierte System DIN-EN-ISO (siehe erste Folge) als zu unspezifisch für Gesundheitsinstitutionen bewertet. Das EFQM-Modell, in anderen Ländern in Gesundheitseinrichtungen bereits erprobt, kam den Anforderungen der Kliniken am nächsten. Das Ergebnis der Qualitätsbemühungen ist aber auch bei EQM nicht an der Qualität der medizinischen Leistungen und deren Angemessenheit orientiert, sondern lediglich an der Qualität der Managementleistungen. Das Gerüst dieses System ist aber auch für Gesundheitseinrichtungen anwendbar. EQM basiert auf der RADAR-Logik: Results (Ergebnisse), Approach (Vorgehen), Deployment (Umsetzung), Assessment and Review (Bewertung und Überprüfung). So lag es nahe, das EQM-Modell zu modifizieren und ein eigenes Modell hinein zu packen. Mit KTQ schuf man sich ein System, das einerseits das betriebliche Management bewerten und gleichzeitig die Besonderheiten einer Gesundheitsinstitution erfassen soll. Doch gerade die eingeforderte Überprüfung medizinischer Leistungen ist auch mit diesem System nur unzureichend möglich.
Träger von KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Im Frühjahr 2002 wurde den ersten Krankenhäusern ein KTQ-Zertifikat verliehen.
Berufe im Gesundheitswesen zeigen in ihren Bewertungen von Qualität und QM eine zunehmende Verunsicherung. Nicht die Überprüfbarkeit und Standardisierung medizinischer Leistungen ist hier das wirkliche Problem. Auch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), getragen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (siehe letzte Folge) hat sich EbM auf die Fahne geschrieben. Die Verwirrungstendenzen werden eher durch den rastlosen Einsatz von QM-Unternehmen befördert. Die Betriebe im Gesundheitswesen sind zahlreich und die Branche zählt zu den wenigen, denen fast alle Ökonomen ein stetiges Wachstum prophezeien. Industrieunternehmen haben ihre Zertifizierungsprozesse hinter sich. Die Zertifizierer brauchen neue Kunden. Nichts liegt da näher als sich des riesigen Marktes Gesundheit anzunehmen. Vermeintlich gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen werden dabei nicht selten als Verkaufsargument eingesetzt.
Was steht nun tatsächlich in Gesetzen und Verträgen, was wird Gesetz werden? Dies soll das Thema unserer nächsten Folge sein. Hier, am nächsten Samstag
Peter Appuhn
physio.de
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