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Qualitätsmanagement für Physiotherapie-Praxen: Gibt es rechtliche Verpflichtungen?
Dienstleistungsunternehmen werben mit angeblichen gesetzlichen Vorschriften. Kein zwingender Handlungsbedarf für Physiotherapeuten.
14.11.2002 • 0 Kommentare

Findige Dienstleistungsunternehmen haben eine neue Kundengruppe ausgemacht. Sie bieten Praxen an, Qualitätsmanagement-Programme zu entwickeln und umzusetzen. Um die Wichtigkeit ihres Tuns zu unterstreichen verweisen diese Firmen gerne darauf, dass die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen habe, dass bis spätestens 2005 alle Einrichtungen im Gesundheitswesen, also auch Physiotherapie-Praxen, qualitätssichernde Maßnahmen einführen müssten.

Diese Aussage hat zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung bei vielen freiberuflichen Therapeuten geführt.

Gesundheitsministerkonferenz – was ist das?„Die Gesundheitsminister der 16 Bundesländer haben sich zu einer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zusammengeschlossen. Sie soll vor allem einheitliche Stellungnahmen gegenüber den Landesregierungen und der Bundesregierung erarbeiten.“ So die Eigendefinition des Gremiums. 

Was hat die GMK beschlossen?
Die GMK tagt einmal im Jahr. Auf ihrer Sitzung im Jahr 1999 befasste sich die Konferenz u.a. mit den Themen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, ärztliche Leitlinien und Pflegestandards. In diesem Zusammenhang beschlossen die Länderminister, alle Einrichtungen des Gesundheitswesens sollten bis zum 1. Januar 2005 “ein an dem Stand der Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement“ einführen.  

Welche rechtlichen Auswirkungen haben Beschlüsse der GMK?
„Die Beschlüsse sind nicht bindend“, erklärt das Gremium. Sie haben demnach ausschließlich einen empfehlenden Charakter. Auch eine entsprechende Gesetzesvorlage könnte die GMK nicht einbringen.  

Besteht für Physiotherapie-Praxen Handlungsbedarf?
Nein. Es gibt kein entsprechendes Gesetz, dass Zertifizierungen zur Qualitätssicherung vorschreibt. Ob es dieses einmal geben wird, weiß momentan niemand. So es denn tatsächlich einmal gesetzliche Regelungen geben sollte, weiß heute auch niemand, wann das sein wird und schon gar nicht wie diese aussehen könnten. Der „Stand der Wissenschaft und Technik“ wird dann mit einiger Sicherheit nicht mehr der heutige sein. Wer sich heute für viel Geld ein Qualitätssiegel „kauft“, muss damit rechnen, dass es vielleicht einmal wertlos sein wird.  
 
Peter Appuhn
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