ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
der Isar, GESUND Physiotherapie
Nymphenburg und GESUND
Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.11.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Teil-/
oder Vollzeit (30-40 Std./Woche) an
unserem Standort Nymphenburg.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir haben ei...
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Teil-/
oder Vollzeit (30-40 Std./Woche) an
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Vier KG-Behandlungen standen im Zentrum der Auseinandersetzung. Die nämlich hatte ein Kassenarzt über das kataloggestützt Mögliche hinaus verordnet. Erlaubt wären nur sechs Therapien gewesen. Und genau das hätte der Physiotherapeut erkennen und beachten müssen, beschied die zuständige Krankenkasse und kürzte den Rechnungsbetrag um eben diese vier Behandlungen. Der Therapeut klagte gegen die Kasse, und das erstinstanzlich angerufene Sozialgericht gab ihm Recht. Die beklagte Krankenkasse beantragte Revision beim Landessozialgericht Baden-Württemberg – mit Erfolg. Der Kläger habe gegen seine Pflicht verstoßen, die Verordnung "auf aus seiner professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen", urteilten die Richter.
Der letzte Akt spielte dann vor dem vom klagenden Physiotherapeuten angerufenen BSG. Hier konnten die Richter auf die an gleicher Stelle gefällte Entscheidung zur Prüfpflicht zurückgreifen, die 2009 erstmals letztinstanzlich die sorgfältige Prüfung der Rezepte als professionellen Akt des Therapeuten wertete. Die strikte Bindung an den Inhalt der Heilmittelrichtlinie ist seit 2007 im SGB V verankert. Gesetzliche Regelungen können durch anderslautende vertragliche Vereinbarungen, in Rahmenverträgen etwa, nicht ausgehebelt werden. Ein Gesetz ist höherrangiges Recht. Kassenzugelassene Physiotherapeuten besitzen die "öffentlich-rechtliche Leistungsberechtigung, aber auch -verpflichtung", die Versicherten mit Heilmittel zu versorgen. Und eben dies müssen sie im Einklang mit den bestehenden Gesetzen tun.
Die Verordnungsprüfung sei "auch einem Physiotherapeuten zumutbar" und zudem überhaupt nicht aufwändig, befand das Kasseler Bundesgericht.
Peter Appuhn
physio.de
Das vollständige Urteil können Sie hier laden.
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