Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
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„Problem erkannt", so Franz Knieps gestern Abend bei einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium zu physio.de. Die Zuzahlungsregelung, wie sie in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform formuliert ist, wird so nicht bleiben. Fünf Euro für jede physiotherapeutische „Anwendung" sollten Patienten in Zukunft zuzahlen. Schon in den vergangenen Tagen herrschte allgemeine Verwirrung, was denn nun unter „Anwendung" zu verstehen sei. Bei der Vorstellung des Papiers musste man davon ausgehen, das „ganze" Rezept sei gemeint, unabhängig davon, wie viele Einzelbehandlungen verordnet wurden. Gerüchte, jede Einzeltherapie sei gemeint, machten kurz darauf die Runde. Bei manchen Behandlungen (z.B. Heißluft oder Elektrotherapie) hätte die Zuzahlung dann über dem vereinbarten Preis gelegen, eine eher erstaunliche Vorstellung. Am Montag waren dann selbst die Fachleute im Ministerium überfordert und konnten keine Definition finden.
Gestern Abend nun die vorsichtige Entwarnung, da würde sich noch eine ganze Menge bewegen, dessen seien sich auch die politisch Verantwortlichen bewusst, versicherte mir Franz Knieps. Er ist als Abteilungsleiter des Ministeriums für die Bereiche Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung verantwortlich. Gleichsam als Schaltstelle zwischen Ministerin und Ministerialbürokratie vermittelt er den politischen Willen an die Gesetzesschreiber. Zurzeit arbeiten er und seine Mitarbeiter intensiv an einer realistischen Lösung. Einzelheiten konnte er mir noch nicht nennen, er müsse die Vorschläge zuerst mit der Ministerin besprechen. Knieps, der bei den sechzehntägigen Konsensverhandlungen der Gesundheitspolitiker anwesend war, meinte die „magischen Zahlen" fünf und zehn (als Unter- und Obergrenze für Zuzahlungen) waren das entscheidende Ergebnis für die Gesundheitspolitiker. Über Einzelheiten und Folgewirkungen machte man sich erst einmal weniger Gedanken, die große Linie musste festgeklopft werden. Das Problem beträfe nicht nur den Heilmittelbereich, auch die ambulante Pflege sei betroffen. Dort gibt es der Physiotherapie vergleichbare Preise, inakzeptable Zuzahlungshöhen wären auch hier entstanden.
Die Zuzahlungsfrage sollte nicht losgelöst von der jährlichen "Deckelung" gesehen werden. Wie auch bisher schon müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen, chronisch Kranke ein Prozent. Die Begrenzung für Geringverdiener wird im Ministerium noch diskutiert. Angedacht sei eine Begrenzung auf fünf Euro pro Monat. Bei der Berechnung des Einkommens werden Kinderfreibeträge abgezogen. In Zukunft fallen alle Leistungsbereiche unter die Zwei-Prozent-Regel, das ist neu. Auch Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Ärzten und Fahrtkosten werden angerechnet. Bisher waren nur Heilmittel-, Hilfsmittel- und Medikamentenzuzahlungen die Berechnungsgrundlage. Patienten müssten nicht in Vorleistung treten, sollten sie viele Leistungen in Anspruch nehmen müssen, sagte mir der Ministeriums-Sprecher. In Zuzahlungsheften (wie bisher) könnten die Patienten ihre Zahlungen dokumentieren. Wenn sie meinten, die Grenze sei erreicht, würden sie bei Vorlage von Einkommensnachweisen aus dem Vorjahr von ihrer Krankenkasse für das restliche Jahr von der Zuzahlung befreit werden. Um zu vermeiden, dass Versicherte ihren ganzen Zuzahlungsanteil in einem Monat bezahlen müssen, bei einer Vielzahl von Einzelleistungen etwa oder längeren Krankenhausaufenthalten, werde über eine „Zwölftelung" der Zuzahlungsleistungen nachgedacht.
Freiberufliche Heilmittelerbringer können ab heute wieder etwas gelassener in die Zukunft sehen. Auch im Ministerium gibt es erfreulicherweise Menschen, die wissen, wie das Alltagsleben aussieht.
Peter Appuhn
physio.de
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