Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Im Praxisalltag führt die Erhöhung der Privatpreise allerdings immer wieder zu Konflikten mit den betroffenen Patienten. Um dies zu vermeiden spielt die professionelle Haltung der Praxisinhaber eine wesentliche Rolle. Folgenden Aspekte sollten dabei beachtet werden:
Information
=> klar formuliert
=> nachvollziehbar begründet
=> für aktuelle Patienten (Aushänge oder Information neuer Patienten sind nicht sinvoll)
Kommunikation
=> freundlich, aber selbstbewusst
=> Kostenübernahme der PKV ist nicht preisbestimmend
=> einheitliche Aussagen aller Praxismitarbeiter
=> Diskussionen und Verhandlungen vermeiden
Evaluation
=> Rückmeldungen (positive, neutrale und negative) dokumentieren und auswerten
Leider verkaufen sich viele Therapeuten auch heute noch unter Wert. Dies sollte im Zuge der aktuellen politischen Veränderungen und der zunehmenden Professionalisierung des Berufsstandes ein Ende haben.
Catrin Heinbokel / physio.de
PKVVergütungSelbstständigeAbrechnung
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physiobogen schrieb:
Zur Info: private Krankenkassen gibt es nicht. Die Privaten sind bei einer privaten Krankenversicherung. Und da wählen eben viele nur eine quasi Teilkassko Versicherung bei Heilbehandlungen.
Im GKV-Bereich sind Patienten bei einer Krankenkasse versichert. Diese übernimmt die Kosten für alle Leistungen, die der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen für sinnvoll hält. Die Preise werden jeweils von den Krankenkassen-verbänden mit den Leistungserbringern verhandelt. Der Patient hat damit nichts zu tun. Deswegen unterschreibt ein/e PT, die eine Kassenzulassung hat, auch die sog. Rahmenverträge mit den Primärkassen/Ersatzkassen. Der Patient wiederum unterschreibt (zumindest bei uns), eine Leistung erhalten zu haben. Wir rechnen dann mit den Kassen ab. So einfach und so durchreglementiert ist das.
Bei der Privaten KV liegen die Dinge ganz anders: Dort sind Versicherte/r und Versicherung Vertragspartner. Wir Leistungserbringer wiederum schließen - am besten schriftlich! - einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten ab.
Wir als PT und ganz genau so unsere Verbände können mit den Privaten Versicherern keine Verträge schließen. Wundere Dich also nicht weiter, dass sich an dieser Front nichts tut - Das System ist anders konstruiert.
Auch Privatpatienten ist häufig nicht bewusst, dass sie sich selbst mit ihrer Versicherung rumschlagen müssen. Aber so ist es eben; jeder Privatpatient hat einen Vertrag mit seiner Versicherung abgeschlossen, in dem die Erstattung geregelt sein sollte. Wir haben darauf keinen Einfluss, weil wir halt keine Vertragspartner sind.
Erhöht wurden die Preise der Beihilfe. Die Beihilfe ist Teil des Systems, mit dem der Staat die Staatsdiener (Beamten) versorgt. Zuständig ist das Innenministerium, das bestimmt, was für welche Leistung bezahlt wird. Diese Preise werden keineswegs verhandelt (darum sind sie auch von 2001 bis 2018 so schön stabil geblieben), sondern vielmehr festgelegt. Wir sind nicht an diese Preise gebunden, genauso wenig die Privaten Versicherungen. Die Preise sagen nicht mehr als: beamtete Staatsdiener, die als Privatpatienten laufen, bekommen von der Beihilfe eben diese Sätze erstattet (in der Regel auch nur zum Teil, belies Dich einfach mal zum Thema Krankenversorgung für Beamte).
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krakadil schrieb:
Lieber Kollege, Mir scheint, Sie sind nicht ganz im Bilde über die vertraglichen Verhältnisse im deutschen Gesundheitswesen. Hier eine kleine Einführung:
Im GKV-Bereich sind Patienten bei einer Krankenkasse versichert. Diese übernimmt die Kosten für alle Leistungen, die der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen für sinnvoll hält. Die Preise werden jeweils von den Krankenkassen-verbänden mit den Leistungserbringern verhandelt. Der Patient hat damit nichts zu tun. Deswegen unterschreibt ein/e PT, die eine Kassenzulassung hat, auch die sog. Rahmenverträge mit den Primärkassen/Ersatzkassen. Der Patient wiederum unterschreibt (zumindest bei uns), eine Leistung erhalten zu haben. Wir rechnen dann mit den Kassen ab. So einfach und so durchreglementiert ist das.
Bei der Privaten KV liegen die Dinge ganz anders: Dort sind Versicherte/r und Versicherung Vertragspartner. Wir Leistungserbringer wiederum schließen - am besten schriftlich! - einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten ab.
Wir als PT und ganz genau so unsere Verbände können mit den Privaten Versicherern keine Verträge schließen. Wundere Dich also nicht weiter, dass sich an dieser Front nichts tut - Das System ist anders konstruiert.
Auch Privatpatienten ist häufig nicht bewusst, dass sie sich selbst mit ihrer Versicherung rumschlagen müssen. Aber so ist es eben; jeder Privatpatient hat einen Vertrag mit seiner Versicherung abgeschlossen, in dem die Erstattung geregelt sein sollte. Wir haben darauf keinen Einfluss, weil wir halt keine Vertragspartner sind.
Erhöht wurden die Preise der Beihilfe. Die Beihilfe ist Teil des Systems, mit dem der Staat die Staatsdiener (Beamten) versorgt. Zuständig ist das Innenministerium, das bestimmt, was für welche Leistung bezahlt wird. Diese Preise werden keineswegs verhandelt (darum sind sie auch von 2001 bis 2018 so schön stabil geblieben), sondern vielmehr festgelegt. Wir sind nicht an diese Preise gebunden, genauso wenig die Privaten Versicherungen. Die Preise sagen nicht mehr als: beamtete Staatsdiener, die als Privatpatienten laufen, bekommen von der Beihilfe eben diese Sätze erstattet (in der Regel auch nur zum Teil, belies Dich einfach mal zum Thema Krankenversorgung für Beamte).
Es wurde nach der Euro-Umstellung lediglich eine Aufrundung auf die nächsten 5 oder 10 Cent vorgenommen. Wohl damit die Beihilfemitarbeiter einfacher rechnen können...
Die letzte Erhöhung wurde Mitte der 90er gemacht: Beihilfe Bund wurde an Beihilfe Land angeglichen. Das waren damals ca. 2 DM.
Beihilfe Land wurde seit Anfang der 90er erstmals Mitte 2018 erhöht, also nach gut 28 Jahren!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wie kommen Hinz und Kunz ständig auf die Idee, dass die Beihilfe 2001 erhöht wurde?
Es wurde nach der Euro-Umstellung lediglich eine Aufrundung auf die nächsten 5 oder 10 Cent vorgenommen. Wohl damit die Beihilfemitarbeiter einfacher rechnen können...
Die letzte Erhöhung wurde Mitte der 90er gemacht: Beihilfe Bund wurde an Beihilfe Land angeglichen. Das waren damals ca. 2 DM.
Beihilfe Land wurde seit Anfang der 90er erstmals Mitte 2018 erhöht, also nach gut 28 Jahren!
Gruß von Monique
Lieber Kollege krakadil, mir scheint, Sie sind nicht ganz im Bilde über die vertraglichen Verhältnisse im deutschen Gesundheitswesen. Das Innenministerium hat andere Aufgaben.. belies Dich einfach mal zum Thema: Unterschied Innenministerium und Bundesministerium des Innern.
Sorry wenn du hier so belehrend bist, muss auch ich dich belehren. :point_up: :smirk:
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PhysioWeim schrieb:
„Zuständig ist das Innenministerium“
Lieber Kollege krakadil, mir scheint, Sie sind nicht ganz im Bilde über die vertraglichen Verhältnisse im deutschen Gesundheitswesen. Das Innenministerium hat andere Aufgaben.. belies Dich einfach mal zum Thema: Unterschied Innenministerium und Bundesministerium des Innern.
Sorry wenn du hier so belehrend bist, muss auch ich dich belehren. :point_up: :smirk:
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Physiotherapie Niclas Johannson schrieb:
Vielen Dank für diese Information. Ich vermisse jedoch, dass sich unser Verband mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen an einen Tisch setzen. Manche privaten Versicherungen sind noch nicht einmal über die Preis Erhöhung 2019 informiert worden. Wir sind alle auf private KV Patienten angewiesen und daher kann ich nicht nachvollziehen, weshalb wir eine derart schlechte Kommunikation mit den privaten Krankenkassen durchführen. Diese haben ebenfalls einen Verband. Die Therapeuten in allen Praxen müssen mit den Patienten diskutieren, diese wiederum mit ihren Versicherungen. Meine Erfahrung zeigt mir, dass es in Augen der Patienten auch nicht darum geht, dass wir nicht gut bezahlt werden soll, sondern sie prozentual auf viel sitzen bleiben.
wir haben und sollten auch kein Einfluss auf Privatverträge haben,der Pat schließt ein Vertrag mit der PKV über Art und Umfang der Leistung und das bezahlt er auch und er bekommt auch nicht mehr oder weniger
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therapeutin schrieb:
da versteht jemand nicht wie es mit privat abgeschlossenen Verträgen ausschaut
wir haben und sollten auch kein Einfluss auf Privatverträge haben,der Pat schließt ein Vertrag mit der PKV über Art und Umfang der Leistung und das bezahlt er auch und er bekommt auch nicht mehr oder weniger
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therapeutin schrieb:
es gibt keinen ortsüblichen Preis,es kommt einfach darauf an was in den Vertragsbedingungen steht und da es in den letzten Jahren so war,dass viele Kassen ihre eigenen Listen aufgestellt haben und da auch einen fixen Preis haben und wenn nicht eine Preissteigerungsklauseln vereinbart wurde,dann können sie den Preis auch noch in 20 Jahren max begleichen
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tom1350 schrieb:
Stimmt so lange sich ein Gericht nicht mit deinen Preisen befassen muss.
Es gibt darüber schon einige Gerichtsurteile, das letzte war vom Amtsgericht München, wer im Verband ist bekommt auch vom RA des Verbandes darüber auskunft. Der RA des VPT hat dieses z. B. auf seiner Seite.
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Hanibal29 schrieb:
Hallo,
Es gibt darüber schon einige Gerichtsurteile, das letzte war vom Amtsgericht München, wer im Verband ist bekommt auch vom RA des Verbandes darüber auskunft. Der RA des VPT hat dieses z. B. auf seiner Seite.
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tom1350 schrieb:
Ich werfe mal den Begriff „ortüblicher Preis" in den Raum.
Das wird einfach mal so unkommentiert stehen gelassen.
Das sehe ich ganz anders.
Es ist eine absolute Unsitte die eigenen Preise nicht öffentlich zu machen und dann womöglich noch mit dem dämlichen Hinweis darauf, dass die anderen das auch nicht machen oder sowas im Gesundheitswesen anscheinend nicht üblich wäre.....
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Die aktuelle Preisliste sollte schon verfügbar sein. Das kann auch die Wertschätzung der GKV-PatientInnen erhöhen, da die meist keine Ahnung davon haben, was ihre Behandlung kostet.
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elec schrieb:
Ich verstehe den Punkt so, dass Aushänge oder Informationen an neue PatientInnen über die Preisanpassung nicht sinnvoll ist.
Die aktuelle Preisliste sollte schon verfügbar sein. Das kann auch die Wertschätzung der GKV-PatientInnen erhöhen, da die meist keine Ahnung davon haben, was ihre Behandlung kostet.
Das kann man machen wenn man der Billigste in der Umgebung ist, nicht etwa der Günstigste!
Denn manche Patienten schauen nur auf den Preis und können die dahinterstehende Leistung nicht einschätzen. Und da meine Preise auf den ersten Blick höher sind als die der umliegenden Praxen, würden manche Private nicht zu mir kommen.
Da ich aber mein Honorar bei der Erstbehandlung erläutere, habe ich fast nie ein Problem mit diesen Patienten.
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Niniveh schrieb:
Ich veröffentliche meine Preise auch nicht.
Das kann man machen wenn man der Billigste in der Umgebung ist, nicht etwa der Günstigste!
Denn manche Patienten schauen nur auf den Preis und können die dahinterstehende Leistung nicht einschätzen. Und da meine Preise auf den ersten Blick höher sind als die der umliegenden Praxen, würden manche Private nicht zu mir kommen.
Da ich aber mein Honorar bei der Erstbehandlung erläutere, habe ich fast nie ein Problem mit diesen Patienten.
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mbone schrieb:
Soso, Aushänge und Informationen für neue Patienten sind nicht sinnvoll.
Das wird einfach mal so unkommentiert stehen gelassen.
Das sehe ich ganz anders.
Es ist eine absolute Unsitte die eigenen Preise nicht öffentlich zu machen und dann womöglich noch mit dem dämlichen Hinweis darauf, dass die anderen das auch nicht machen oder sowas im Gesundheitswesen anscheinend nicht üblich wäre.....
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Jetzt musst du die reservierten Termine wieder verplanen etc. Ist das in Summe nicht viel mehr Arbeit?
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Physiotherapie Niclas Johannson schrieb:
Wie gesagt... Warum setzen wir uns nicht bei den privaten Kassen durch?... Also mit denen direkt.
Jetzt musst du die reservierten Termine wieder verplanen etc. Ist das in Summe nicht viel mehr Arbeit?
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sportie3046 schrieb:
Dann soll die andere Praxis die selben Preise nehmen...')
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302er schrieb:
Also müssen wir doch mit der Konkurrenz von gegenüber sprechen...
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physiobogen schrieb:
Weil es keine privaten Kassen gibt. Und die wirklichen Kassenpatienten zahlen mittlerweile auch einiges dazu. Mit einem Beamtengehalt können das die Privaten auch locker tun.
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Inche schrieb:
Der eine vorgeplannte Doppeltermin war in 2 min neu vergeben.Rechnungen schreiben da 2 Vo u weg
Die "Privatpatienten" schließen mit Dir einen Vertrag ab, den Du Dir über eine Honorarvereinbarung unterschreiben läßt, was die Pat. von ihrer KV bekommen, kann und will ich nicht verhandeln, dieses müssen Sie schon selber machen.
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Hanibal29 schrieb:
Ich werde mit keiner PKV mich auseinander setzen, was kann ich für die Verträge meiner Pat. mit deren KV. Ich habe mit meiner eigene genug zu tun, auch wenn ich freiwillig gesetzlich Versichter bin.
Die "Privatpatienten" schließen mit Dir einen Vertrag ab, den Du Dir über eine Honorarvereinbarung unterschreiben läßt, was die Pat. von ihrer KV bekommen, kann und will ich nicht verhandeln, dieses müssen Sie schon selber machen.
Sonst wären es ja Kassenpatienten.
Ich habe Privatpatienten die gar nicht versichert sind, gelegentlich aber auch so, dass sie sogar den fünffachen Kassensatz erstattet bekämen, bezahlen dafür auch entsprechende Beiträge und eben auch welche die nur Beihilfesätze erstattet bekommen.
Bezüglich Beihilfepatienten, diese können sich mit einer Zusatzversicherung gegen Honorare über den Beihilfesatz versichern. Aber das sparen sich die meisten.
Wenn eine Praxis sich dann auf Beihilfesätze herab lässt, damit dieser nicht zuzahlen muss, dann nimmt diese Praxis also eine Mindervergütung in Kauf obwohl der Private schon seine Beiträge zur Zusatzversicherung sparte und die Beihilfe bekommt er ja auch noch geschenkt! Dafür zahlen sie schließlich auch keine Beiträge wie etwa die Kassenpatienten.
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Niniveh schrieb:
Das Entscheidende ist bei Privatpatienten nunmal, dass sie dein Vertragspartner sind und nicht deren Versicherung.
Sonst wären es ja Kassenpatienten.
Ich habe Privatpatienten die gar nicht versichert sind, gelegentlich aber auch so, dass sie sogar den fünffachen Kassensatz erstattet bekämen, bezahlen dafür auch entsprechende Beiträge und eben auch welche die nur Beihilfesätze erstattet bekommen.
Bezüglich Beihilfepatienten, diese können sich mit einer Zusatzversicherung gegen Honorare über den Beihilfesatz versichern. Aber das sparen sich die meisten.
Wenn eine Praxis sich dann auf Beihilfesätze herab lässt, damit dieser nicht zuzahlen muss, dann nimmt diese Praxis also eine Mindervergütung in Kauf obwohl der Private schon seine Beiträge zur Zusatzversicherung sparte und die Beihilfe bekommt er ja auch noch geschenkt! Dafür zahlen sie schließlich auch keine Beiträge wie etwa die Kassenpatienten.
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Inche schrieb:
Gerade eben von einer neuen Privat Kundin nach der ersten Behandlung eine E-Mail bekomen das sie mit der Krankenkasse telefoniert hat und sie meine Preise nicht erstattet bekäme und daher Ihre Therspie in einer anderen Praxis weiterführen möchte. Dann eben nicht.
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physiobogen schrieb:
Im Finanztest von Oktober gibt es eine Liste mit privaten Versicherungen. Die Leistungen sind da aufgeführt. Und bei Heilbehandlungen also Physio, Ergo und Logo ist sogar bei den als sehr gut bewerteten Versicherungen zu lesen : 75 % der Kosten werden erstattet. So ist das nun mal. Wenn ein Versicherter diesen Tarif wählt. Dafür sind die Beiträge auch oft geringer als bei einer anderen Versicherung.
Die Privaten bringen meist umfangreiche Verordnungen mit mehreren Heilmitteln. Stundenbehandlungen für 75 - 85 Euro sind da keine Seltenheit. Bei GKV heißt das mehrere Patienten, mehr Planungszeit, mehr Orga durch Zuzahlungen, etc.
Wir sollten da mal auf dem Teppich bleiben. Wir sind keine Ärzte und sollten uns nicht mit deren Abrechnungsverhalten vergleichen. Das hat in dem Beitrag oben nichts zu suchen. Ich fühle mich mit 80 Euro pro Stunde bei einem PP gut bezahlt. Wer mit dem 2,3 fachen Satz abrechnen will, soll doch einfach Medizin studieren. Das will man dann aber auch nicht......
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Ich bin Physiotherapeut/-in und habe meine Ausbildung (Bachelor- und Masterstudium) + Fortbildung (Manuelle Therapie, Bobath, Lymphdrainage usw.) selbstbezahlt (mehrere 10.000,-- Euro). Natürlich habe ich auch auf meine Ausbildungsvergütung verzichtet (meine Tochter bekommt jetzt, während ihres dualen Studiums in einer anderen Branche schon mal 1.200,-- Euro pro Monat).
…….. und jetzt, wo ich mich selbstständig gemacht habe, habe ich mich getraut, den Faktor 2,3 bei der Abrechnung mit Privatpersonen anzuwenden.
………. ich bin doch in einem Sozialberuf, da ist Demut angesagt. Als caritative Institution darf ich also maximal nur den Beihilfesatz anwenden, damit ich kein schlechtes Gewissen haben muß!!!!!
Wenn ich in meine Praxis einen Computerfachmann kommen lassen muß, dann stellt er mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich wegen Krankenkassenprobleme einen Rechtsanwalt beauftrage, dann stellt er mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich einen Mercedes/BMW/Audi als Praxis-Kfz hätte und würde in die Autowerkstatt fahren, dann stellt die mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich bei der Bank den Dispokredit in Anspruch nehme, dann nehmen diese was für einen %- Satz in Rechnung. Klar, 0,5 %!
Klar ist auch, ich habe kein Medizinstudium gemacht, aber es steht auch nirgendwo geschrieben, daß ich meine Honorarforderung auf einem Frisörniveau anbieten muß.
Mit kollegialen Grüßen vom Achilles 2, der wegen seinen überteuerten Rechnungen später sicher im Fegefeuer weiterbehandeln muß
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Achilles2 schrieb:
……… in Demut und Reue bekenne ich meine Sünden!
Ich bin Physiotherapeut/-in und habe meine Ausbildung (Bachelor- und Masterstudium) + Fortbildung (Manuelle Therapie, Bobath, Lymphdrainage usw.) selbstbezahlt (mehrere 10.000,-- Euro). Natürlich habe ich auch auf meine Ausbildungsvergütung verzichtet (meine Tochter bekommt jetzt, während ihres dualen Studiums in einer anderen Branche schon mal 1.200,-- Euro pro Monat).
…….. und jetzt, wo ich mich selbstständig gemacht habe, habe ich mich getraut, den Faktor 2,3 bei der Abrechnung mit Privatpersonen anzuwenden.
………. ich bin doch in einem Sozialberuf, da ist Demut angesagt. Als caritative Institution darf ich also maximal nur den Beihilfesatz anwenden, damit ich kein schlechtes Gewissen haben muß!!!!!
Wenn ich in meine Praxis einen Computerfachmann kommen lassen muß, dann stellt er mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich wegen Krankenkassenprobleme einen Rechtsanwalt beauftrage, dann stellt er mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich einen Mercedes/BMW/Audi als Praxis-Kfz hätte und würde in die Autowerkstatt fahren, dann stellt die mir was für einen Stundensatz in Rechnung? Klar, den Beihilfesatz.
Wenn ich bei der Bank den Dispokredit in Anspruch nehme, dann nehmen diese was für einen %- Satz in Rechnung. Klar, 0,5 %!
Klar ist auch, ich habe kein Medizinstudium gemacht, aber es steht auch nirgendwo geschrieben, daß ich meine Honorarforderung auf einem Frisörniveau anbieten muß.
Mit kollegialen Grüßen vom Achilles 2, der wegen seinen überteuerten Rechnungen später sicher im Fegefeuer weiterbehandeln muß
Wer zur Zeit den 2,3 fachen Kassensatz zugrunde legt, rechnet für 20 min. MT 25 Euro x 2,3 = 57 Euro oder hochgerechnet 171 Euro pro Stunde ab. Bei diesen Preisen kommt zu mir dann niemand mehr. Hand drauf.....
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JRK schrieb:
Tja, bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 20 Euro Brutto in D bei AN oder 30 Euro mit allen AG Leistungen, gibt es sicherlich eine Menge Menschen und Berufsgruppen, die nicht an das Gehaltsniveau eines RA heranreichen. Und da sind sicherlich auch Menschen mit Bachelor und Master Abschluss dabei. Zudem ist es eine Mär, dass jeder Anwalt automatisch gut verdient. Gerade hier gibt es auch viele Arbeitslose und Selbständige, die sich mit kleinen Fällen über Wasser halten. Bei uns findet zur Zeit jeder Depp nen Job.
Wer zur Zeit den 2,3 fachen Kassensatz zugrunde legt, rechnet für 20 min. MT 25 Euro x 2,3 = 57 Euro oder hochgerechnet 171 Euro pro Stunde ab. Bei diesen Preisen kommt zu mir dann niemand mehr. Hand drauf.....
notwendig wurden.Da ich sonst unter Beihilfe gewessen wäre.Um nicht ständig neu anpassen zu müssen wurde gleich mehr erhöht
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Inche schrieb:
Die Preise gelten bereit seit Sept 2018 da die Anpassung nach bekannt werden der neuen Beihilfe gültig Januar 19 u der neuen AOK Preise gültig April 19
notwendig wurden.Da ich sonst unter Beihilfe gewessen wäre.Um nicht ständig neu anpassen zu müssen wurde gleich mehr erhöht
Bei GKV wird MT für 15-25 Minuten 25,35 Euro gezahlt - soweit ich mich erinnere...
Man muss also 25 Minuten für einen solchen Termin freihalten! Auch wenn man kürzer behandelt!
25,35 Euro in 25 Minuten = 60,84 Euro Umsatz pro Stunde.
Bei PP ist man beim 2,3fachen Satz nicht so pingelig, da wird locker 30 Minuten behandelt und auch mal länger:
23,35 Euro x maximal 2 pro Stunde = 50,70 Euro pro Stunde x 2,3 = maximal 116,61 Euro Umsatz pro Stunde.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@JRK
Bei GKV wird MT für 15-25 Minuten 25,35 Euro gezahlt - soweit ich mich erinnere...
Man muss also 25 Minuten für einen solchen Termin freihalten! Auch wenn man kürzer behandelt!
25,35 Euro in 25 Minuten = 60,84 Euro Umsatz pro Stunde.
Bei PP ist man beim 2,3fachen Satz nicht so pingelig, da wird locker 30 Minuten behandelt und auch mal länger:
23,35 Euro x maximal 2 pro Stunde = 50,70 Euro pro Stunde x 2,3 = maximal 116,61 Euro Umsatz pro Stunde.
Gruß von Monique
Meine Zahlen beziehen sich auf die Aussage, dass wohl manche den 2,3 fachen GKV Satz erheben. Warum auch immer. Wir sollten weder die Ärzte zum EinkommensVergleich wählen noch Rechtsanwälte. Wers vergessen hat: Wir sind Physios. Auch mit gekauftem Bachelor und Master Titel von einer Privatuni, an der keiner durchfällt. Das sieht in anderen Studiengängen ganz anders aus.
Wie wäre es mit Pflegern, Podologen und Ergos zum Eikommensvergleich?
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JRK schrieb:
Man muss keine 25 min. Frei halten. Die üblichen Sätze und Behandlungszeiten bei PP kenne ich und finds o.k.
Meine Zahlen beziehen sich auf die Aussage, dass wohl manche den 2,3 fachen GKV Satz erheben. Warum auch immer. Wir sollten weder die Ärzte zum EinkommensVergleich wählen noch Rechtsanwälte. Wers vergessen hat: Wir sind Physios. Auch mit gekauftem Bachelor und Master Titel von einer Privatuni, an der keiner durchfällt. Das sieht in anderen Studiengängen ganz anders aus.
Wie wäre es mit Pflegern, Podologen und Ergos zum Eikommensvergleich?
doch, man muss 25 Minuten freihalten, weil die Regelbehandlungszeit 15 bis 25 Minuten ist.
Warum ich als super fortgebildete und lange berufserfahrene Physio, die es schafft einem Rechtsanwalt ("ich kann nicht mehr Schlafen, nicht mehr im Büro sitzen, Schmerzmittel helfen leider gar nicht) in einem 30-Minuten-Termin seine höllischen ISG-Schmerzen "wegzuzuzaubern", weniger als er verdienen soll? Meine Anwälte nehmen 280 Euro die Stunde, da bin ich mit 100 Euro die Stunde immerhin doch geradezu lächerlich preiswert.
Und ich habe weder einen Bachelor, noch einen Master - weder gekauft, noch errungen. Brauche ich auch nicht. Mein Handwerkszeug und meine 30 Jahre Berufserfahrung reichen völlig um meine Patienten schmerzfrei und glücklich zu machen.
Gestern - Samstag - kam meine Zahnärztin zu einem Akuttermin: plötzliche heftige Schulterschmerzen, sie konnte am Freitag plötzlich schmerzbedingt nicht mehr arbeiten, musste 6 Patienten absagen. 30 Minuten Behandlung, Schulter vorerst ok. Morgen früh um 7:15 Uhr (außerhalb der normalen Öffnungszeiten meiner Praxis) kommt sie nochmal. Es ist ihr sowas von egal, ob ich nun 100 oder 150 Euro die Stunde nehme. Jede Stunde, die sie nicht in ihrer Praxis arbeiten kann, ist viel teurer, als mein Stundensatz plus Wochenendzuschlag.
Ich denke, wir sollten uns unserer Fähigkeiten - so denn sie vorhanden sind - bewußt sein und uns auch dafür bezahlen lassen. Schmerzfreiheit ist ein hohes Gut! Nahezu unbezahlbar!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@JRK,
doch, man muss 25 Minuten freihalten, weil die Regelbehandlungszeit 15 bis 25 Minuten ist.
Warum ich als super fortgebildete und lange berufserfahrene Physio, die es schafft einem Rechtsanwalt ("ich kann nicht mehr Schlafen, nicht mehr im Büro sitzen, Schmerzmittel helfen leider gar nicht) in einem 30-Minuten-Termin seine höllischen ISG-Schmerzen "wegzuzuzaubern", weniger als er verdienen soll? Meine Anwälte nehmen 280 Euro die Stunde, da bin ich mit 100 Euro die Stunde immerhin doch geradezu lächerlich preiswert.
Und ich habe weder einen Bachelor, noch einen Master - weder gekauft, noch errungen. Brauche ich auch nicht. Mein Handwerkszeug und meine 30 Jahre Berufserfahrung reichen völlig um meine Patienten schmerzfrei und glücklich zu machen.
Gestern - Samstag - kam meine Zahnärztin zu einem Akuttermin: plötzliche heftige Schulterschmerzen, sie konnte am Freitag plötzlich schmerzbedingt nicht mehr arbeiten, musste 6 Patienten absagen. 30 Minuten Behandlung, Schulter vorerst ok. Morgen früh um 7:15 Uhr (außerhalb der normalen Öffnungszeiten meiner Praxis) kommt sie nochmal. Es ist ihr sowas von egal, ob ich nun 100 oder 150 Euro die Stunde nehme. Jede Stunde, die sie nicht in ihrer Praxis arbeiten kann, ist viel teurer, als mein Stundensatz plus Wochenendzuschlag.
Ich denke, wir sollten uns unserer Fähigkeiten - so denn sie vorhanden sind - bewußt sein und uns auch dafür bezahlen lassen. Schmerzfreiheit ist ein hohes Gut! Nahezu unbezahlbar!
Gruß von Monique
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JRK schrieb:
Nein. Man muss keine 25 min. Frei halten. Hast Du nicht seit 20 Jahren eine reine Privatpraxis?
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tom1350 schrieb:
Im Einzelfall muss der Therapeut die Möglichkeit haben auf bis zu 25 Minuten für Therapie und Vor-und Nachbereitung zugreifen zu können. Dazu ist eine Dokumentation vertraglich vereinbart, für die der Arbeitgeber bisher die Zeit zur Verfügung stellen muss. In der Praxis machen die Angestellten die Dokumentation nach Feierabend oder nehmen es den Patienten an Therapiezeit weg.
Davon ab eine Kostenlawine, die sich Hygiene nennt und eine Wartezeit von bis zu 9 Monaten um von einer HMV Geld zu sehen.
Im Angestelltenverhältnis zur Zeit von 13 bis 18 Euro Stunde, je nach Lage und Aufstellung der PRaxis.
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rules schrieb:
Podologie = Kassensatz 37,78 € für 40 - 50 Minuten.
Davon ab eine Kostenlawine, die sich Hygiene nennt und eine Wartezeit von bis zu 9 Monaten um von einer HMV Geld zu sehen.
Im Angestelltenverhältnis zur Zeit von 13 bis 18 Euro Stunde, je nach Lage und Aufstellung der PRaxis.
Ihr kennt meine Meinung aus anderen Foren: ich sag nur €200.. und bleib weiterhin dabei.
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PhysioWeim schrieb:
Danke Monique!
Ihr kennt meine Meinung aus anderen Foren: ich sag nur €200.. und bleib weiterhin dabei.
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JRK schrieb:
Wo genau steht geschrieben, dass man jetzt die Privatpreise auch zwingend nach oben korrigieren muss, nur weil die GKV mehr zahlen?
Die Privaten bringen meist umfangreiche Verordnungen mit mehreren Heilmitteln. Stundenbehandlungen für 75 - 85 Euro sind da keine Seltenheit. Bei GKV heißt das mehrere Patienten, mehr Planungszeit, mehr Orga durch Zuzahlungen, etc.
Wir sollten da mal auf dem Teppich bleiben. Wir sind keine Ärzte und sollten uns nicht mit deren Abrechnungsverhalten vergleichen. Das hat in dem Beitrag oben nichts zu suchen. Ich fühle mich mit 80 Euro pro Stunde bei einem PP gut bezahlt. Wer mit dem 2,3 fachen Satz abrechnen will, soll doch einfach Medizin studieren. Das will man dann aber auch nicht......
wie kommst du denn an einen Stundenpreis von 85 Euro?
Das geht ja dann nur über eine verkürzte Behandlungszeit, oder?
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therapeutin schrieb:
3x KG a 28,33 oder 2xKG a 42,50 oder 1xKG a 85,wo du da eine verkürzte Behandlungszeit siehst,frag ich mich echt...
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Unichris schrieb:
Hallo JRK,
wie kommst du denn an einen Stundenpreis von 85 Euro?
Das geht ja dann nur über eine verkürzte Behandlungszeit, oder?
Wenn man 2xKG a 42,50 Euro durchführt, bekommt der Patient ja nicht alles erstattet. Ich weiß, dass das nicht "unser Problem ist, aber ich hatte JRK so verstanden, dass die Versicherung 85 Euro/Std zahlt. So ist es halt nicht.
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therapeutin schrieb:
ich habe einige Pat. die bekommen meinen Preis erstattet,da in ihrem Vertrag drin steht :wird zu 100% erstattet und nicht zu 100% nach Liste...es kommt halt auf die kleinen Dinge im Vertrag an...und einige mussten ihren Kasse erst darauf aufmerksam machen
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Unichris schrieb:
Das war nicht meine Aussage.
Wenn man 2xKG a 42,50 Euro durchführt, bekommt der Patient ja nicht alles erstattet. Ich weiß, dass das nicht "unser Problem ist, aber ich hatte JRK so verstanden, dass die Versicherung 85 Euro/Std zahlt. So ist es halt nicht.
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JRK schrieb:
Bzgl. Erstattung durch die Versicherungen wurde ich von Unichris falsch verstanden, bzw. nicht Dastehendes reininterpretiert.
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