Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
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Eine private Krankenversicherung darf ihren Versicherten empfehlen, die Rechnungen eines Arztes nur nach vorheriger Prüfung durch die Kasse zu zahlen - so eine Entscheidung des Landgerichts München.
Ein Arzt hatte nach Meinung der Krankenkasse regelmäßig überhöhte Honorarforderungen gestellt. Ihren Mitgliedern riet die Kasse daraufhin, Rechnungen des Arztes erst einmal nicht zu bezahlen und sie der Kasse zur Prüfung vorzulegen. Einen unzulässigen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und unerlaubte Rechtsberatung sah der Arzt in dem Vorgehen der Versicherung und klagte. Die Richter sahen das nicht so, die Kasse nehme nur ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten wahr. Sie dürfe nur nicht auf die Auswahl der Behandlungsmethoden Einfluss nehmen oder zum Wechsel des Arztes auffordern.
Aktenzeichen Landgericht München: 6 O 17192/01
Peter Appuhn
physio.de
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