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Was viele Selbstständige als Zwang und Einschränkung empfinden mögen, wird manch einem alleine arbeitenden physio- und ergotherapeutischen Praxisbesitzer oder freien Mitarbeiter wie eine kleine Revolution vorkommen. Sie alle nämlich entkommen dann der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Arbeitsministerin will den unabhängig Schaffenden "die größtmögliche Freiheit" zugestehen. Sparvertrag, private Rentenversicherung oder DRV, Lebensversicherung oder Rürup-Rente – zwischen allen möglichen Varianten darf gewählt werden.
Die Absicherung muss nach den Vorstellungen des Ministeriums aber über der Grundsicherung im Alter liegen, die derzeit etwa 700 Euro im Monat beträgt. Für alle Selbstständigen unter 30 Jahren würde diese Regelung gelten. Geringere Mindestsätze sind für die 30- bis 50-Jährigen vorgesehen. Wer älter als 50 ist, wird von der Vorsorgepflicht befreit. Befreiungen sind auch geplant für Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Auch Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte beispielsweise brauchen keine weitergehenden Pflichten erfüllen. Mit einer Schonfrist können Existenzgründer rechnen.
Die SPD sieht in den Regierungsplänen einen Schachzug der FDP, der "Statthalterin der privaten Versicherungen". Bisher Pflichtversicherte würden "unter dem Deckmantel der 'Freiheit' aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entlassen und sollen künftig auch ausschließlich privat für ihr Alter vorsorgen können", klagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner. Die Abgeordnete fordert, stattdessen alle Selbstständigen zum Eintritt in das gesetzliche Rentenversicherungssystem zu verpflichten. Sonst werde die gesetzliche Versicherung geschwächt und auch die Solidarität zwischen den Versicherten.
Peter Appuhn
physio.de
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