Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Seit Wochen versuchen die Kassenärzte das geplante Verfahren zu der ab Januar 2004 einzuziehenden Praxisgebühr zu ihren Gunsten zu verändern. Anfänglich wollten sie den Verwaltungsaufwand für den Gebühreneinzug vergütet bekommen, aber Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat schnell abgewunken, ohne eine Chance sei das Begehren der Ärzte. In mehreren zähen Verhandlungsrunden mit den Krankenkassen wollte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun die Krankenkassen zur Übernahme des Inkassorisikos überreden. Würden von 1.000 Patienten 100 die Praxisgebühr nicht bezahlen, hätte der Arzt einen Verlust von 1.000 Euro, so KBV-Sprecher Roland Stahl. Der Sprecher des AOK-Bundesverbandes blieb hart und verwies auf die „klare gesetzliche Lage“.
Das im § 43 b des Sozialgesetzbuchs V festgeschriebene Inkassorisiko regelt, dass die Kassen das Risiko für den Einzug von Zuzahlungen tragen. Hat der Leistungserbringer einen säumigen Patienten schriftlich gemahnt, kann er den Verlust auf die Kasse abwälzen. Das im Parteienkonsens verabschiedete Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) bietet aber für die niedergelassenen Ärzte den § 43 b mit einer misslichen Ergänzung. Der Ausschluss des Inkassorisikos gilt demnach nicht für Ärzte, die am Gesamtvertrag der KBV teilnehmen. Nur wenn der Arzt Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen würde, könnte er das Risiko ausbleibender Gebühren abwälzen – ein Schelm, der Böses dabei denkt….
Die KBV hat gestern die Verhandlungen mit den Kassen für gescheitert erklärt. Nun muss das Bundesschiedsamt noch in diesem Monat eine Entscheidung treffen. Die klare Gesetzeslage bietet den Ärzten kaum eine Chance auf ein für sie positives Ergebnis.
Peter Appuhn
physio.de
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