Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Seit gestern muss sich die einstige Frohnatur Ulla Schmidt mit einer weiteren Hiobsbotschaft herumschlagen. Ruth Schimmelpfennig-Schütte, vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen, ließ über die Süddeutsche Zeitung verkünden, die Praxisgebühr sei nicht verfassungskonform. Das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung könne nicht zusätzlich „Eintrittsgebühren“ verlangen. Die Zahlung des Beitrags sei eigentlich die Voraussetzung zum Zugang zur ärztlichen Behandlung. Die Praxisgebühr biete keinerlei zusätzlichen Vorteil. Die Patienten zahlten also zweimal für dieselbe Leistung. Da die Gebühr nicht für „eine konkrete medizinische Leistung“ entrichtet würde, sei sie auch nicht mit den Zuzahlungen für Heil- oder Arzneimittel vergleichbar. Der Patient wisse noch gar nicht, was ihn erwartet, wenn er bezahlt.
Die Versicherten hätten außerdem keine Möglichkeit der „Doppelbelastung“ auszuweichen, da sie pflichtversichert sind. Gerade deshalb seien sie „besonders schutzbedürftig“: Hier sieht die Sozialrichterin einen Verfassungskonflikt und vermutet, dass bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung die Praxisgebühr fallen würde.
Man darf gespannt sein, wann die Interpretation von Frau Schimmelpfennig-Schütte die ersten Patienten zur Klage motivieren wird.
Ergänzung Pressespiegel zu den Heilmittelrichtlinien:
Thüringer Allgemeine
Hamburger Abendblatt
Hamburger Abendblatt Kommentar
Ärztezeitung
Freie Presse Sachsen
NDR TV-Sendung
Peter Appuhn
physio.de
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