Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Danach ist es möglich, auch ohne Weiterbildungen Leistungen zu erbringen, die bisher Inhabern von entsprechenden Zertifikaten vorbehalten waren.
Physiotherapeuten ohne Zertifikate hatten manuelle Therapie bzw. PNF erbracht und die Leistungen den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Die Kassen haben die Zahlung verweigert. Die Therapeuten klagten und erhielten recht.
Das Gericht verwies darauf, dass im Sozialgesetzbuch V keine Regelung dazu existiert. Weder die Krankenkassen und Verbände noch der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen könnten über die berufsrechtliche Zulassung hinausgehende Bestimmungen erlassen, die für einzelne Therapieformen bestimmte Weiterbildungen voraussetzen.
Das Gericht betont aber, dass die Höhe der Vergütung nicht verhandelt wurde. Es sei aber durchaus vorstellbar, dass in Rahmenverträgen oder in Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen eine Vergütungsregelung für z.B. die Manuelle Therapie festgelegt werden könne.
Sollten die Urteile rechtskräftig werden, heißt das im Klartext: Jeder zugelassene Physiotherapeut kann auch alle Zertifikatsleistungen erbringen, abrechnen kann er dann aber nur eine einfache krankengymnastische Behandlung.
Aktenzeichen der Urteile: S 6 KR 33/00 und S 6 KR 62/99
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