Wir, das arcanum, sind ein modernes
und sehr innovatives
Gesundheitszentrum. Im Herzen von
Ludwigsburg bieten wir 7
Fachbereiche (Physiotherapie mit
Medizinischer Trainingstherapie,
OTT, Rehasport, Betrieblicher
Gesundheitsförderung, Logopädie,
Neurofeedback und Ergotherapie) an.
Therapeuten kommen gerne zu uns, da
wir als innovatives Unternehmen
stets neue Wege in der Therapie
gehen. Aktuell arbeiten wir mit
zwei deutschen Unikliniken in
gemeinsamen Projekten eng zusammen.
Großen Wert ...
und sehr innovatives
Gesundheitszentrum. Im Herzen von
Ludwigsburg bieten wir 7
Fachbereiche (Physiotherapie mit
Medizinischer Trainingstherapie,
OTT, Rehasport, Betrieblicher
Gesundheitsförderung, Logopädie,
Neurofeedback und Ergotherapie) an.
Therapeuten kommen gerne zu uns, da
wir als innovatives Unternehmen
stets neue Wege in der Therapie
gehen. Aktuell arbeiten wir mit
zwei deutschen Unikliniken in
gemeinsamen Projekten eng zusammen.
Großen Wert ...
Die Erörterung einer Heilmittelpreisliste hebt das Urteil heraus aus dem Kreis der übrigen Entscheidungen zur Erstattung von Privatleistungen. Die AXA hatte die eingereichte Rechnung zurückgewiesen. Sie wollte ihrem Versicherten lediglich die niedrigeren Preise der eigenen Preisliste überweisen. Das daraufhin angerufene Gericht erklärte dem Krankenversicherungsunternehmen, dass die Liste nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages mit dem Kläger sei und von daher nicht verwendet werden dürfe. Gleiches gelte für die hilfsweise vorgebrachte Beschränkung auf die Beihilfesätze. Diese stellten "nicht die in Deutschland üblichen Preise dar, da bei der Festsetzung dieser Höchstsätze auch fiskalische Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind."
Einen glatten Sieg gegen einen mächtigen Versicherungskonzern hat der Kläger errungen und mit ihm sicher auch sein behandelnder Physiotherapeut. Gleichwohl stimmt das Kölner Urteil nachdenklich. Die Begründung verdeutlicht auch, dass privat Krankenversicherte, deren Versicherungsvertrag mit einer Preisliste verbunden ist, keinen Anspruch auf die in Rechnung gestellten Preise haben, wenn diese über dem vereinbarten Privatkassensatz liegen. Kassenverfasste Listen greifen um sich. Nicht nur die AXA bedient sich dieses Mittels. Es ist zu befürchten, dass in näherer Zukunft keine Privatversicherung auf dieses Instrument verzichten wird. Für Praxen kann die Entwicklung nur eine Konsequenz bedeuten: Rechnungen an Privatpatienten nur nach vorheriger Honorarvereinbarung mit dem Verweis auf Zahlungspflicht, unabhängig von der Erstattungshöhe der Kasse. Das passende Formular ist im umfangreichen Formularcenter der Infothek zu finden.
Das komplette schriftliche Urteil finden Sie hier im Wortlaut
Peter Appuhn
physio.de
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