Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )
Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier als Therapeutin in der Praxis.
Und es macht mir Spaß. Warum ?
Weil wir hier super tolle Pa...
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )
Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier als Therapeutin in der Praxis.
Und es macht mir Spaß. Warum ?
Weil wir hier super tolle Pa...
Jetzt haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Rahmenvereinbarung zum Quittungsgeschehen beschlossen. Bei der Aufnahme muss das Krankenhaus den Patienten schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Entscheidet sich der Patient für die Quittung, muss er seinen Wunsch der Klinikverwaltung schriftlich mitteilen. Zwei Wochen nach seiner Entlassung hat er dazu Zeit. Kosten entstehen dem Versicherten nicht.
Die Quittung muss alle erbrachten Leistungen enthalten, Diagnosen, Entlassungs- und Verlegungstag. Zusätzlich müssen die Preise aufgeführt sein, die das Krankenhaus von der Kasse bezahlt bekommt.
Schon seit Anfang des Jahres können sich die Versicherten ihre Arztbesuche quittieren lassen. Verschwindend wenige Patienten machten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es bedarf kaum hellseherischer Fähigkeiten, um der Krankenhausquittung mit ihrem bürokratischen Verfahren einen ähnlichen Misserfolg vorherzusagen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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