Werde ein Teil unserer
Praxis-Familie!
Du bist auf der Suche nach einem
Arbeitsplatz, an dem du nicht nur
ein/e Mitarbeiter/in, sondern ein
echtes Familienmitglied bist? Wir,
eine ganzheitlich orientierte
Praxis für Physiotherapie,
manuelle Therapie, Osteopathie und
Heilpraktik, suchen genau dich!
Was uns ausmacht:
In unserer Praxis steht
Zusammenhalt an erster Stelle. Wir
unterstützen uns gegenseitig, sind
füreinander da und legen großen
Wert auf fachliche
Weiterentwicklung. Bei uns...
Praxis-Familie!
Du bist auf der Suche nach einem
Arbeitsplatz, an dem du nicht nur
ein/e Mitarbeiter/in, sondern ein
echtes Familienmitglied bist? Wir,
eine ganzheitlich orientierte
Praxis für Physiotherapie,
manuelle Therapie, Osteopathie und
Heilpraktik, suchen genau dich!
Was uns ausmacht:
In unserer Praxis steht
Zusammenhalt an erster Stelle. Wir
unterstützen uns gegenseitig, sind
füreinander da und legen großen
Wert auf fachliche
Weiterentwicklung. Bei uns...
Jetzt haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Rahmenvereinbarung zum Quittungsgeschehen beschlossen. Bei der Aufnahme muss das Krankenhaus den Patienten schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Entscheidet sich der Patient für die Quittung, muss er seinen Wunsch der Klinikverwaltung schriftlich mitteilen. Zwei Wochen nach seiner Entlassung hat er dazu Zeit. Kosten entstehen dem Versicherten nicht.
Die Quittung muss alle erbrachten Leistungen enthalten, Diagnosen, Entlassungs- und Verlegungstag. Zusätzlich müssen die Preise aufgeführt sein, die das Krankenhaus von der Kasse bezahlt bekommt.
Schon seit Anfang des Jahres können sich die Versicherten ihre Arztbesuche quittieren lassen. Verschwindend wenige Patienten machten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es bedarf kaum hellseherischer Fähigkeiten, um der Krankenhausquittung mit ihrem bürokratischen Verfahren einen ähnlichen Misserfolg vorherzusagen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
Mein Profilbild bearbeiten