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Patientenbeauftragte rät zum Widerspruch gegen Kassenentscheidungen
Kühn-Mengel kritisiert schikanöse Sachbearbeiter und fragwürdige IgeL-Angebote.
26.08.2004 • 0 Kommentare

Nicht alles hinzunehmen, was Krankenkassen entscheiden, empfiehlt Helga Kühn-Mengel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. In einem ARD-Interview hat sich die oberste Patientin gestern kritisch mit der praktischen Umsetzung der Gesundheitsreform auseinandergesetzt.

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) sei nötig gewesen, um die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren. Nicht akzeptieren will Helga Kühn-Mengel aber schikanöse und bürokratische Verhaltensweisen vieler Krankenkassenmitarbeiter. Nicht wenige Patienten müssten sehr lange auf Zuzahlungsbefreiungen warten. „Wenn eine Rentnerin, die im Monat 509 Euro hat, weiterzahlen muss, obwohl sie ihre Zuzahlungssumme längst erreicht hat, muss ich das als Patientenbeauftragte kritisieren“. „Ungerechtigkeiten“ sieht sie auch bei Rehabilitationsmaßnahmen und Kuranträgen, die Versicherten können oftmals die Kassenentscheidungen nicht nachvollziehen. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Kassen Kuren genehmigen „obwohl die Patienten selbst sie für unnötig halten“.

Als überarbeitungsbedürftig schätzt sie die Fahrtkostenregelung ein und die Ausnahmeliste rezeptfreier Medikamente, die von den Krankenkassen erstattet werden. Die vom Gemeinsamen Bundessauschuss vorgelegte Liste, müsse „man an manchen Stellen kritisch betrachten“, eine Erweiterung der Liste will die Patientenbeauftragte nicht ausschließen.

Unzufrieden ist Helga Kühn-Mengel auch mit dem Verhalten einiger Ärzte. Besonders die Vermittlung „individueller Gesundheitsleistungen“ (IgeL) hält sie für fragwürdig. Diese von den Patienten privat zu bezahlenden Angebote seien manchmal nicht medizinisch notwendig. Verärgert zeigt sie sich über Ärzte, die ihren Patienten weismachen wollen, dass bestimmte Leistungen früher von den Kassen getragen wurden, jetzt aber nur noch verabreicht werden können, wenn die Patienten in die eigene Tasche greifen. Viele Patienten seien verwirrt, weil sie nicht erkennen können, was wirklich wichtig ist.

Die Patientenbeauftragte möchte, dass die Patienten ihre Rechte wahrnehmen und rät ihnen Widerspruch einzulegen, wenn Sie mit Kassenentscheidungen nicht einverstanden sind. Und auch das sagt sie: „…ein wichtiger Schritt: Sich nicht am Telefon abweisen zu lassen, sondern einen Antrag stellen und darauf bestehen, auch eine schriftliche Antwort zu bekommen“.


Peter Appuhn
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