Unsere Praxis liegt im Sportpark
Müngersdorf, direkt am
Rhein-Energie Stadion und dem
Stadionbad.
Die modern ausgestatteten
Behandlungsräume, sowie die 200qm
große Trainingsfläche haben alle
einen freien Blick auf das
Schwimmbad und lassen jedes
Physioherz höher schlagen.
Seit mehr als 12 Jahren werden hier
Patient/innen, aber vor allem auch
Sportler/innen aller Leistungs- und
Alterklassen rundum behandelt.
Unser Behandlungskonzept ist
ganzheitlich und beruht sich nicht
nur auf die kl...
Müngersdorf, direkt am
Rhein-Energie Stadion und dem
Stadionbad.
Die modern ausgestatteten
Behandlungsräume, sowie die 200qm
große Trainingsfläche haben alle
einen freien Blick auf das
Schwimmbad und lassen jedes
Physioherz höher schlagen.
Seit mehr als 12 Jahren werden hier
Patient/innen, aber vor allem auch
Sportler/innen aller Leistungs- und
Alterklassen rundum behandelt.
Unser Behandlungskonzept ist
ganzheitlich und beruht sich nicht
nur auf die kl...
Dass die beiden Patienten ihre Behandlungen nicht bezahlten, wertete der Dentalmediziner als Betrug und zeigte sie bei der Neu Ulmer Staatsanwaltschaft an. Die aber sah in der Preisgabe von Namen und der Art der Behandlung eine Verletzung der Schweigepflicht. Der Arzt hätte dies nach § 203 Strafgesetzbuch nur mit Einwilligung der Patienten tun dürfen. So musste sich der um sein Honorar Geprellte vor dem Kadi verantworten und nicht die angeblichen Betrüger.
Amtsgerichtsdirektor Bernd Münzenberg hielt dem unglücklichen Zahnarzt vor, er hätte seine Forderungen vor einem Zivilgericht geltend machen sollen. Dort könne er ohne Probleme Namen und Behandlungsverlauf nennen.
20.000 Euro kostete den Rechtssuchenden sein vergeblicher Versuch auf Genugtuung vor dem Strafgericht. Einen entsprechenden Strafbefehl hat das Amtsgericht gegen den Zahnarzt ausgesprochen. Der will die Buße nicht hinnehmen und hat Einspruch eingelegt. Wie auch immer das Verfahren ausgehen mag, es ist anzunehmen, dass die unterlegene Partei Revision beantragen wird. Sollte der Zahnmediziner am Ende obsiegen, wäre das auch ein Sieg für alle Heilberufler, die ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Privatrechnungen nicht zu bezahlen, könnte sich dann als äußerst riskant erweisen. Der drohende Makel eines verurteilten Betrügers würde wohl manch einen Rechnungspreller zur Überweisung ausstehender Beträge zwingen.
Peter Appuhn
physio.de
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