Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
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Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
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Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Dass die beiden Patienten ihre Behandlungen nicht bezahlten, wertete der Dentalmediziner als Betrug und zeigte sie bei der Neu Ulmer Staatsanwaltschaft an. Die aber sah in der Preisgabe von Namen und der Art der Behandlung eine Verletzung der Schweigepflicht. Der Arzt hätte dies nach § 203 Strafgesetzbuch nur mit Einwilligung der Patienten tun dürfen. So musste sich der um sein Honorar Geprellte vor dem Kadi verantworten und nicht die angeblichen Betrüger.
Amtsgerichtsdirektor Bernd Münzenberg hielt dem unglücklichen Zahnarzt vor, er hätte seine Forderungen vor einem Zivilgericht geltend machen sollen. Dort könne er ohne Probleme Namen und Behandlungsverlauf nennen.
20.000 Euro kostete den Rechtssuchenden sein vergeblicher Versuch auf Genugtuung vor dem Strafgericht. Einen entsprechenden Strafbefehl hat das Amtsgericht gegen den Zahnarzt ausgesprochen. Der will die Buße nicht hinnehmen und hat Einspruch eingelegt. Wie auch immer das Verfahren ausgehen mag, es ist anzunehmen, dass die unterlegene Partei Revision beantragen wird. Sollte der Zahnmediziner am Ende obsiegen, wäre das auch ein Sieg für alle Heilberufler, die ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Privatrechnungen nicht zu bezahlen, könnte sich dann als äußerst riskant erweisen. Der drohende Makel eines verurteilten Betrügers würde wohl manch einen Rechnungspreller zur Überweisung ausstehender Beträge zwingen.
Peter Appuhn
physio.de
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