Wir suchen für unsere
Physiotherapie zum 01.12.2024 einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Teilzeit / Vollzeit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst
schwerpunktmäßig die Behandlung
der Patienten der
anästhesiologisch bzw.
pneumologisch geführten
Intensivstationen mit den
Schwerpunkten
Beatmung und Weaning. Des Weiteren
betreuen Sie unsere Patienten nach
thorax-
chirurgischen Eing...
Physiotherapie zum 01.12.2024 einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Teilzeit / Vollzeit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst
schwerpunktmäßig die Behandlung
der Patienten der
anästhesiologisch bzw.
pneumologisch geführten
Intensivstationen mit den
Schwerpunkten
Beatmung und Weaning. Des Weiteren
betreuen Sie unsere Patienten nach
thorax-
chirurgischen Eing...
Ärzte fordern von Physiotherapeuten Geldzahlungen für regelmäßige Verordnungen. Heime verlangen Bares, wenn sie der Therapeutenpraxis das Behandlungsmonopol zusagen. Apotheken offerieren Ärzten teure Kosmetik und werden im Gegenzug mit hochwertigen Rezepten beglückt. Pharmafirmen sind Gefälligkeitsstudien fürstliche Honorare wert. Den Patientenhandel mochten die Strafverfolgungsbehörden bislang allenfalls als halbseidene Kavaliersdelikte werten. Nun aber müssen sich die Bakschischstrategen warm anziehen.
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gestern berichtete, hatte im verhandelten Fall die bevorzugte Versorgung eines Apothekers mit teuren Zytostatika-Verordnungen für den Arzt die Übernahme von Umbaukosten der Praxis durch den Apotheker zur Folge. Auch an den laufenden Mietzahlungen beteiligte sich der gut behandelte Pharmazeut.
Die in Braunschweig ergangenen Urteile seien "ein schöner Etappensieg", sagte Joachim Geyer, Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Bisher hätte sich noch kein Staatsanwalt getraut, Kassenärzte wegen Korruption anzuklagen. Möglichst schnell soll jetzt ein solcher Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden.
Der niedersächsische Erfolg scheint einiges ins Rollen zu bringen. Inzwischen erwägen auch Strafverfolger in Hannover und im bayrischen Traunstein Korruptionsanklagen. Wenn Beweismittel nicht ausreichen, sollen auch Hausdurchsuchungen und Patientenbefragungen stattfinden.
Peter Appuhn
physio.de
Das Urteil finden Sie hier.
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