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Noch seien Leistungskürzungen ein Tabuthema. Doch Beske ist sicher: Im Angesicht knapper Kassen sei eine Diskussion über die Finanzierung der GKV unvermeidbar. Bleibe man weiter untätig, würden die Beitragssätze bis 2050 von jetzt 14,3 Prozent auf 28 Prozent steigen, wenn die Mehrausgaben für den medizinischen Fortschritt um lediglich ein Prozent jährlich zulegten, rechnet der Kieler Wissenschaftler. Kletterten die Kosten um zwei Prozent, müssten die Krankenkassen 43 Prozent verlangen.
Um jeden Bürger eine "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermöglichen, sollte die Eigenverantwortung für die Gesundheit gestärkt, Leistungen gestrichen oder umgestaltet werden, schlägt der Professor vor. Nur noch die Versorgung im Erkrankungsfall dürften die gesetzlichen Kassen bezahlen.
Diese Leistungen sollten aus dem GKV-Katalog verschwinden:
Primärprävention, Selbsthilfeförderung, alle Vorsorge- und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisationen (außer bei medizinischer Indikation), hauswirtschaftliche Versorgung in der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfen, Krankengeld bei Krankheit eines Kindes.
Umgestalten will der Gesundheitsökonom diese Leistungen:
Integrierte Versorgung: Streichung der Förderung durch die Krankenkassen.
Hilfsmittel: Überprüfung des 8.000-Seiten starken "unübersichtlichen" Hilfsmittelkataloges. Eine Versorgung nach dem letzten Stand der Technik sei nicht erforderlich.
Psychotherapie: Einführung von Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Neben der Praxisgebühr Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, Definierung einer Regelbehandlung.
Stationäre Rehabilitation: Fünf Jahre lang Absenkung der Kosten um jeweils zehn Prozent.
Medikamente: Erhöhung der Zuzahlung.
Zuzahlung für chronisch Kranke: Die Beschränkung auf ein Prozent des Bruttoeinkommens sollte wegfallen und wie für andere Patienten zwei Prozent des Einkommens betragen.
Auch den Heilmittelbereich lässt die Studie nicht ungeschoren. Nur noch evidenzbasierte Therapiemethoden dürfe die GKV bezahlen. Die Heilmittelrichtlinien müssten nach einer Lauszeit von drei Jahren evaluiert werden.
Zudem will Fritz Beske zwischen Standard- und Wunschversorgung unterscheiden. Nur die Standardversorgung sollte von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden.
Für seine Pläne werde ihm sicher der Vorwurf gemacht, er wolle die Zwei-Klassen-Medizin einführen, vermutet der Wissenschaftler. Dies aber gehe am Grundproblem der Gesundheitsversorgung vorbei. In jedem Land der Welt könnten sich Wohlhabende mehr leisten, auch in der Gesundheitsversorgung. Es sei jedoch irrelevant, ob sich einige mehr leisten können als andere. Relevant sei allein, dass jedem Bürger im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte Versorgung zur Verfügung stehe.
Peter Appuhn
physio.de
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