Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
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- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
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Eine ganze Reihe von gesetzlichen Veränderungen betreffen den Arbeitsmarkt. Hier nun die wesentlichen Punkte:
Personal-Service-Agenturen (PSA):
Jedes Arbeitsamt muss solche eine Agentur einrichten. Sie soll für die Vermittlung von Zeitarbeitskräften zuständig sein. Für Praxen eröffnet sich hier die Möglichkeit, krankheits- oder urlaubsbedingte Engpässe zu überbrücken.
Ich-AG:
Wollen sich Arbeitslose selbstständig machen, werden sie bis 2005 mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 600 Euro monatlich unterstützt. Das Geld wird für höchstens 3 Jahre gezahlt, wenn das Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigt und keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Familienmitglieder können allerdings mitarbeiten.
Kleinunternehmen sollen Erleichterungen bei der Besteuerung und Buchführung gewährt werden. Die Handwerksordnung wird vereinfacht. Ähnlich wie bei der Aufhebung der zweijährigen berufspraktischen Erfahrungszeit bei Physiotherapeuten (wir berichteten) steht die Regierung hier unter dem Druck der EU-Kommission. Die rigiden deutschen Handwerksordnungen sind mit EU-Recht nicht kompatibel.
Scheinselbstständigkeit:
Manche Presseveröffentlichungen aber auch der Bundesverband der Freien Berufe interpretieren die Regelungen zur Ich-AG als gleichzeitige Aufhebung der Scheinselbständigkeits-Kriterien. Gesetzliche Reglungen dazu gibt es aber bisher nicht. Die Entwicklung muss abgewartet werden.
Mini-Jobs:
Ab April werden die Einkommensgrenzen für geringfügig Beschäftigte auf 400 von bisher 325 Euro angehoben. Arbeitgeber zahlen eine pauschale Abgabe von 25 Prozent. Unter dem Datum vom 19.12.02 haben wir hier ganz ausführlich über die neuen Regelungen berichtet.
Die Abgabe muss an eine zentrale Einzugsstelle bei der Bundesknappschaft geleistet werden.
Einstellung von älteren Arbeitnehmern:
Nimmt ein über 50-jähriger Arbeitsloser eine schlechter bezahlte Beschäftigung an, erhält er einen Zuschuss zum Nettolohn und zur Rentenversicherung. Ein Unternehmen, dass einen über 55-jährigen Arbeitslosen einstellt, muss keinen Arbeitslosenversicherungs-Beitrag leisten.
Rente:
Die Rentenbeiträge steigen auf 19,5%, die Bemessungsgrenzen wurden erhöht, darüber hatten wir gestern bereits geschrieben. Hier noch weitere Veränderungen im Bereich der Rentenversicherung:
Der freiwillige monatliche Mindestbeitrag beträgt jetzt 63,38 Euro (Ost und West), der Höchstbeitrag 994,50 Euro. Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte beträgt im Westen ebenfalls 994,50 Euro, im Osten 828,75 Euro.
Für Pflichtversicherte Selbstständige liegt der Regelbeitrag im Westen bei 464,10 Euro im Osten bei 389,03 Euro.
Peter Appuhn
physio.de
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