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eine s...
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Neues Vertragsarztrecht beschert Physiotherapeuten im Osten Westpreise
Berufsgenossenschaften übernehmen Gebührenanpassung.
25.09.2006 • 0 Kommentare

Während die Kassenärzte am Freitag gegen die Gesundheitspolitik protestierten und durch die Straßen Berlins zogen, debattierten im nahen Reichstag die Abgeordneten über die Zukunft der Mediziner. Die Bundesregierung brachte das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts zur ersten Lesung im Parlament ein.

Ärzte sollen mehr Entscheidungsfreiheit darüber haben, wie sie sich niederlassen und ihre Leistungen anbieten, erklärte Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. So wird es künftig möglich sein, Zweitpraxen auch in anderen Orten zu betreiben, Berufsausübungsgemeinschaften mit weiteren Ärzten und Psychotherapeuten zu bilden oder auch nur eine Teilzulassung zu beantragen. Die Beschäftigung von angestellten Medizinern wird erleichtert und Kassenärzte können zusätzlich angestellt in Kliniken arbeiten. Die Altersgrenzen zur Niederlassung werden aufgehoben, wenn ein Arzt in einer unterversorgten Region tätig werden will. Die Vergütung nach Punktwerten soll zugunsten einer leistungsbezogenen Honorierung in Euro und Cent verschwinden. Allerdings wird das neue Vergütungssystem noch nicht im nächsten Jahr wirksam. Erst 2009 können die Ärzte auf die lange geforderte Abschaffung der Punkwertberechnung hoffen.

Ärzte, Zahnärzte und Hebammen in den östlichen Bundesländern wird das geplante Gesetz deutliche Einkommensverbesserungen bescheren. Für privatärztliche Leistungen und die Leistungen der Hebammen soll der bisherige Vergütungsabschlag gegenüber den Westsätzen wegfallen.

Auch Physiotherapeuten im Osten profitieren von dieser Regelung. Mit der in den nächsten Tagen erwarteten Gebührenerhöhung der Berufsgenossenschaften (rückwirkend zum 1. September) können sie sich ab 1. Januar über Westpreise freuen. Jetzt müssen die Therapeuten jenseits der Elbe noch einen Abschlag von zehn Prozent hinnehmen.


Peter Appuhn
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