Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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fördern?
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Der Rauch hat sich verzogen und was kommt da zum Vorschein? Nichts wirklich Erstaunliches. Was wird sich nun ab 1. Januar im Heilmittelbereich verändern ?
Die Zuzahlung für Verordnungen wird von 15% auf 10% gesenkt. Pro Verordnung müssen die Patienten eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 10 Euro leisten. Die Gesamthöhe der Zuzahlungen wird pro Jahr auf 2% des Bruttoeinkommens beschränkt, bei chronisch Kranken auf 1%. Für Kinder werden Freibeträge angerechnet. Auch Sozialhilfeempfänger werden jetzt mit 1% belastet, Berechnungsgrundlage ist der Sozialhilfesatz des „Haushaltsvorstands". Für Sozialhilfeempfänger wird eine Splitting-Regelung entwickelt, dass nicht der gesamte Zuzahlungsanteil evtl. bereits im Januar bezahlt werden muss. In solchen Fällen wird das Sozialamt in Vorleistung treten. Befreit sind nach wie vor Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
Wie wirkt sich die neue Zuzahlungsregelung praktisch aus? Hier drei Beispiele:
6 x KG a 13,94 (Ersatzkassen, West):
Zuzahlung bisher: 12,94 Euro (15%)
Zuzahlung neu: 8,34 Euro (10%) + 10 Euro = 18,34 Euro
10 x KG a 13,94 (Ersatzkassen, West):
Zuzahlung bisher: 20,90 Euro (15%)
Zuzahlung neu: 13,90 Euro (10%) + 10 Euro = 23,90 Euro
10 x Neuro (Erwachsene) a 19,42 (Ersatzkassen, West):
Zuzahlung bisher: 29,13 (15%)
Zuzahlung neu: 19,40 (10%) + 10 Euro ) = 29,40 Euro
Die im Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums aus dem ersten Gesetzentwurf (GMG) unverändert übernommene Möglichkeit der Ausschreibung von Billigangeboten im Heilmittelbereich war im Konsenspapier – Eckpunkte- nicht festgelegt worden und ist deshalb folgerichtig sang- und klanglos aus dem jetzt vorliegenden Kompromiss verschwunden.
Die Fortbildungsverpflichtung, als Grundlage zur Zulassungserhaltung wird im Gesetz stehen, auch alle anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen stehen unter dem Fortbildungsdiktat. Physiotherapeuten wird diese Regelung ein müdes Lächeln abringen.
Soweit zu den für Physiotherapeuten wichtigen Punkten, die ich gerade mit Ulla Schmidt vor laufenden Kameras (live gesendet von Phoenix) besprochen habe.
Im Anschluss an die Pressekonferenz hatte ich Gelegenheit, mit leitenden Beamten des Ministeriums, gleichzeitig Teilnehmer an den nächtlichen Verhandlungen, zu sprechen. Die Problematik der Zuzahlungsregelungen - laut Eckpunktepapier 5 Euro/Anwendung – war auf der Arbeitsebene der Gesetzesautoren von Beginn an auf der Veränderungsliste, übrigens nicht nur für den Heilmittelbereich sondern auch für die ambulante Pflege. Ebenso wie die Billigausschreibungen gehörten sie zur „Spielmasse" für die gestrigen Verhandlungen. Die Kompromissler mussten ja Stoff haben über den gestritten werden konnte. Das Publikum will unterhalten werden. Erschöpft traten sie dann auch nach Mitternacht vor die Nation, die Kontrahenten, abgekämpft und ausgelaugt. Kampf für den Wahlbürger, das ist Politik. Wie langweilig wäre es gewesen, die Verhandlungstruppe wäre schon nach einer halben Stunde zufrieden und ausgeruht aus dem Saal gekommen, um zu verkünden, was für ein schönes Papier, genau so wollten wir es doch haben.
Wer ein aufmerksamer Leser unserer Nachrichten, Newsletter und Berichte ist, weiß schon seit dem 30.07., die Zuzahlungsregelung wird nicht so heiß werden.
Auch, wenn nun manch ein Verbandsfunktionär mit stolzgeschwellter Brust das Verhandlungsergebnis als Folge seiner effektiven Lobbyarbeit feiert, die Realität ist weit weniger lyrisch. Die Kröten für Heilmittelerbringer, sie waren nichts als Verhandlungstaktik.
Peter Appuhn
physio.de
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