Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
"Inoffiziell" hatten wir es am vergangenen Samstag schon berichtet, nun die kassenamtliche Verlautbarung: Verordnungen, die in diesem Jahr begonnen und in 2004 beendet werden müssen zuzahlungstechnisch gesplittet werden. Behandlungen, die noch im Jahr 2003 stattfinden, werden mit 15 Prozent Zuzahlung belegt, die im nächsten Jahr absolvierten Therapien kosten nur 10 Prozent. Bei bisher befreiten Patienten muss genauso verfahren werden: Behandlungen in diesem Jahr zuzahlungsfrei, Behandlungen im nächsten Jahr 10 Prozent Zuzahlung. Für die Rezeptblattgebühr von 10 Euro ist der Tag der ersten Behandlung maßgeblich. Findet die erste Therapie in diesem Jahr statt, muss keine Rezeptgebühr eingezogen werden. Das Ausstellungsdatum ist in diesem Fall unerheblich, nur der Tag der ersten Leitungserbringung zählt.
Als kleine Überraschung zum Jahresende haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen noch etwas ausgedacht: Die zehnprozentige Zuzahlung muss ab 1.1.04 auf alle Positionen erhoben werden, auch auf die Hausbesuchspauschale, das Wegegeld und die Gebühr für den Therapeut-Arzt-Bericht. Nur die Geburtsvorbereitung und die Rückbildungsgymnastik sind weiter zuzahlungsfrei, bei diesen Verordnungen wird auch eine Rezeptblattgebühr nicht erhoben.
Das am Samstag veröffentlichte Merkblatt für Patienten zu den neuen Zuzahlungsregelungen haben wir entsprechend ergänzt. Sie können es sich hier noch einmal ausdrucken.
Peter Appuhn
physio.de
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