Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Bezugsgröße
Sie ist der Referenzwert zur Mindestbeitragsbestimmung bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen. Gleichzeitig bestimmt sie das Mindestarbeitsentgelt.
Die Bezugsgröße steigt 2012 im Westen auf 2.625 Euro (2011: 2.555 Euro) monatlich. Im Osten ändert sich nichts. Dort bleibt der Wert bei 2.240 Euro.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung
50.850 Euro im Jahr (2011: 49.500 Euro) – West wie Ost gleichermaßen. Im Monat sind das 4.237,50 Euro.
Wer mehr verdient, hat die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Bundeseinheitlich 45.900 Euro jährlich und 3.825 Euro im Monat.
Bis dahin fallen Beiträge an. Darüber hinaus gehende Gehälter sind dann nicht mehr beitragspflichtig.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Westen 5.600 Euro monatlich – 67.200 jährlich - (2011: 5.500 Euro / 66.000 Euro). Osten: unverändert 4.800 Euro monatlich oder 57.600 Euro.
Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es bei der Rentenversicherung nicht. Beiträge müssen auch für sehr hohe Einkommen bezahlt werden.
Peter Appuhn
physio.de
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