Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
"Die Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel werden voneinander getrennt."
Alle Diskussionen um Richtgrößen und ähnliches müssen also in Zukunft nach Arzneimitteln und Heilmitteln unterschieden werden. Es ist für die Heilmittelverordnungen in Zukunft also gleichgültig, wie viele Arzneimittel bereits verordnet worden sind. Wenn das Arzneimittelbudget aufgebraucht sein sollte, kann der Arzt weiterhin Heilmittel verordnen.
Dazu kommt eine zweite Komponente: In den Heilmittelrichtlinien (HMR), die für Ärzte und Krankenkassen bindend sind, steht direkt am Anfang, dass die HMR eine "...wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln" sicher stellen. Dies bedeutet, dass ein Arzt, der streng nach den HMR verordnet, wirtschaftlich verordnet. Jeder Arzt kann sich darauf berufen und beweist damit die Wirtschftlichkeit seiner Verordnungen.
Dies heißt: Es kann kein ausgabenbegrenztes Budget für Heilmittel geben, denn alle Verordnungen nach den HMR sind per Definition wirtschaftlich.
Alles weitere zu den HMR unter: http://www.physio.de/hmr/
Der Gesetzentwurf
Die Pressemitteilungen des BGM vom 30. Mai 2001
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