• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
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Hier eine Zusammenstellung der neuen Regelungen:
- Neue Rehabilitationsrichtlinien treten in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GeBA) hat damit die bereits im letzten Jahr verabschiedeten Regelungen des Sozialgesetzbuches IX umgesetzt. „Selbstbestimmung“ und „gleichberechtigte Teilnahme“ sollen gestärkt werden.
Eine ausführliche Würdigung der neuen Richtlinien folgt.
- Neue Arzneimittelrichtlinie zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Medikamente (OTC): Der GeBA hat sich auf eine Liste von Medikamenten und Wirkstoffen geeinigt, die bei schwerwiegenden Erkrankungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auch homöopathische Arzneimittel finden Aufnahme in den Leistungskatalog, wenn sie „nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Therapiestandard sind.“ Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Meldung vom 18.03.04.
- Neun Krankenkassen senken ihre Beiträge. So können sich die 5,5 Millionen Versicherten der Barmer Ersatzkasse (BEK) über eine Beitragssatzerleichterung von immerhin 0,2 Prozentpunkten freuen, auf jetzt 16,7 Prozent. Die Gmünder Ersatzkasse (GEK) möchte nur noch13,5 Prozent haben (vorher 13.9 Prozent). Die Mitglieder der AOK Bayern müssen statt bisher14,9 nun 14,5 Prozent ihres Gehaltes an die Kasse abführen und die BKK Höchst möchte 14,2 Prozent (vorher 14,6 Prozent) haben. Wer der BKK Securvita sein Krankheitsrisiko anvertraut, hat sich vor einigen Wochen zu früh gefreut. Auf 12,9 Prozent sollten die Beiträge sinken. Das Bundesversicherungsamt stimmte nicht zu, die Kasse klagte und bekam auch Recht, nun darf sie den Satz aber nur auf 13,5 Prozent (vorher 14,5 Prozent) reduzieren. Seit 1. Januar haben damit nur 26 Krankenkassen von insgesamt über 300 ihre Beiträge gesenkt.
- Rentenversicherung: Auch Rentner müssen jetzt den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent bezahlen, statt wie bisher die Hälfte. Frischgbackene Ruheständler bekommen ihre Rentenzahlungen am Monatsende überwiesen. „Alt-Rentner“ erhalten ihr Geld weiter am Monatsanfang.
- Sozialhilfe: Wer im Ausland lebt, erhält Unterstützungsleistungen nur noch, wenn er nach Deutschland zurückkehrt. Drei Ausnahmen werden akzeptiert: Schwere Pflegbedürftigkeit mit stationärem Aufenthalt, Inhaftierung im Ausland, wenn Medikamente und Lebensmittel gebraucht werden, Mütter und Väter, deren Kinder aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland kommen können und die um diese Kinder „kämpfen“.
- Bußgeldkatalog: Das mobile Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage kostet jetzt 40 Euro (vorher 30 Euro). Wer beim Radfahren das Mobiltelefon nutzt und erwischt wird, muss mit einer Buße von 25 Euro rechnen (vorher 15 Euro). Das falsche Einfahren in einen Kreisverkehr bringt der Staatskasse 20 Euro. Behinderung von Rettungsfahrzeugen z.B. durch Falschparken kostet 40 Euro, zusätzlich wächst das Konto in Flensburg um einen Punkt.
- Bahnfahrten: Reisen zwischen 200 und 700 Kilometern steigen im Durchschnitt um 3,4 Prozent. Dafür gibt es jetzt einen Höchstpreis, ein Zweite-Klasse-Ticket der deutschen Bahn kostet nie mehr als 111 Euro. Die Preise für Zeitkarten werden entfernungsunabhängig um 1,9 Prozent erhöht.
Peter Appuhn
physio.de
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