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8,5 Prozent der DAK-Versicherten haben auf einen Arztbesuch verzichtet, weil sie keine Praxisgebühr bezahlen wollten. Statt sich krankschreiben zu lassen haben sie es vorgezogen arbeiten zu gehen. Dies ist das Ergebnis einer gestern vorgestellten Umfrage der DAK.
Versicherte, die der Taunus Betriebskrankasse den Rücken kehren wollen, können weiter hoffen. Das Sozialgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, die Kasse muss ein Sonderkündigungsrecht auch für Neumitglieder einräumen. Die einstmalige Billig-Krankenkasse hatte ihren Beitrag zum 1. April auf 13,8 Prozent ansteigen lassen. Ihre verärgerten Mitglieder wollte sie aber nicht ziehen lassen und argumentierte, durch die die Fusion mit der BKK Braunschweig sei rechtlich eine neue Krankenkasse entstanden. Neue Mitglieder könnten dann erst nach 18 Monaten kündigen. Die Frankfurter Richter sahen das anders. Durch die Übernahme der Mitglieder müsste auch ein Vergleich mit den bis dahin geltenden Beitragssätzen möglich sein.
Vor einigen Wochen hatten schon das Sozialgericht Stuttgart und das Landesozialgericht Sachsen-Anhalt im Sinne der Versicherten entschieden (wir berichteten). In den Eingangkörben der Sozialgerichte liegen noch rund 1500 Hauptsache- und 500 Eilverfahren und warten auf Entscheidung. Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden. Die BKK Taunus möchte eine Sprungrevision durchsetzen, um ein Grundsatzurteil vor dem Bundessozialgericht zu erwirken. Dann können sich die Versicherten eine individuelle Klage sparen.
Peter Appuhn
physio.de
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