Wir suchen ab sofort eine*n
freundliche*n Physiotherapeut*in,
gerne mit Zusatzqualifikation
Lymphdrainage, manuelle Therapie
und/oder Bobath, für die
Behandlung unserer Patienten in der
Praxis und/oder für Hausbesuche.
Arbeitszeit, je nach Wunsch,
flexibel zwischen 20 und 40 Std.
Unsere langjährig bestehende
Physiotherapiepraxis bietet ein
angenehmes
Arbeitsumfeld, ein erfahrenes,
freundliches und fröhliches Team,
ein breites Patientenspektrum,
organisatorische Unterstützung
durch u...
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Vergleichbare Institutionen gibt es in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. März entschieden, dass ein Zahnarzt in Turin, der seine Patienten beispielsweise im Wartezimmer mit Musik versorgt, keine Gebühren zahlen muss. Die Richter argumentierten, dass die Patienten entgegen ihrer freien Entscheidung die Musik hören müssen und es sich hierbei um keine öffentliche Wiedergabe handelt.
Deshalb begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. In einer Zahnarztpraxis stehe die Behandlung von Patienten im Vordergrund, nicht aber die Musik. Somit dient das Abspielen eines Tonträgers nicht dem Erwerbszweck.
Obwohl von einem Zahnarzt erstritten, gilt das Urteil bei gleicher Ausgangslage auch für Heilmittelerbringer. Somit ist die Musikwiedergabe im Wartezimmer und in einer Einzelbehandlungssituation künftig gebührenfrei. Ob das Urteil auch für musikbegleitende Gruppenaktivitäten oder medizinische Trainingstherapie gilt, lässt sich erst sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
AvB / physio.de
GEMAUrteil
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