Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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und Gesundheitstraining an.
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In Weiden in der Oberpfalz begab sich eine ältere Patientin mit gebrochenem Radius in die Hände eines Chirurgen. Nach zweiwöchiger Gipsversorgung verordnete der Arzt Krankengymnastik. Achtzehnmal wurde sie in einer Praxis für Physiotherapie behandelt. Innerhalb dieser Zeit entwickelte sich ein Morbus Sudeck. Weder dem Arzt noch der Physiotherapeutin ist dies zunächst aufgefallen. Die Patientin leidet inzwischen an einer dauerhaften Bewegungseinschränkung des betroffenen Armes. Soweit ein Bericht aus "Der Tag“ in Weiden.
Die Frau verklagte ihren Arzt wegen fehlerhafter Behandlung. Ein Gutachten wurde eingeholt, welches dem Arzt bescheinigte, dass er richtig gehandelt habe.
Nun konzentrierte sich das Augenmerk der Richter auf die Krankengymnastik, die der Patientin, wie sie erklärte, immer höllisch weh getan habe. Die daraufhin als Zeugin vernommene Physiotherapeutin gab an, sie habe immer vermieden der Frau Schmerzen zu bereiten, dies tue sie nur, wenn der Patient es zulässt. Sie wehrte sich gegen die Angaben der Klägerin, sie habe sie einer Tortur unterzogen. Von dem angeklagten Arzt habe sie keine Hinweise für die Therapie erhalten, selbst dann nicht, als man den Sudeck bereits diagnostiziert hatte.
Nun, was meinen Sie, wie die Geschichte ausgegangen ist?
Der Richter neigt das Haupt, ein kurzer Blick zu Justitias verrutschter Binde, dann schaut er väterlich bestimmt in Richtung der Klägerin und bedeutet ihr, sie hätte die Physiotherapeutin verklagen müssen. Dem Arzt könnte man höchstens ein "Kontrollversagen“ bei der Auswahl der "Verrichtungsgehilfin“ anlasten.
Der Vorsitzende riet zum Vergleich: Der Arzt muss seiner Patientin 1000,- Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Die Physiotherapeutin ist noch einmal davongekommen, war sie doch nur als Zeugin geladen.
Peter Appuhn
physio.de
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