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Haftung
Mit dem privaten PKW zum Hausbesuch
Häufig sind PhysiotherapeutInnen auf dem Weg zum Hausbesuch nicht versichert.
09.09.2023 • 4 Kommentare
Symbolbild: Physio mit Privat-PKW beim Hausbesuch
Lizenz: CC-BY •
In vielen Praxen ist es üblich, dass MitarbeiterInnen ihre eigenen Fahrzeuge für Hausbesuche nutzen. Dass dies versicherungstechnisch heikel ist und wie sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gegen einen Schadensfall absichern können, wissen die Wenigsten.

Die Rechtslage
Wenn Mitarbeiter ihre Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke nutzen, gelten sie als betriebseigene Fahrzeuge. Dies betrifft betrieblich veranlasste Fahrten und nicht den Arbeitsweg.

Das bedeutet, für die Fahrten zu Hausbesuchen ist der Arbeitgeber verantwortlich, ergo haftet dieser bei Schäden. Als Ausnahme für diese Regel gelten nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, was aber in den wenigsten Fällen nachzuweisen ist. Verursacht ein angestellter Physiotherapeut einen Unfall (und handelt dabei nicht grob fahrlässig) muss der Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen. In Falle eines Totalschadens also ein neues Auto kaufen.

Möglichkeiten zur Absicherung
Firmenwagen
Einfach, aber (zunächst einmal) teuer ist es, einen vollkaskoversicherten Firmenwagen anzuschaffen, der für Hausbesuche genutzt wird. Da das Fahrzeug Eigentum der Praxis ist, sind alle versicherungstechnischen Eventualitäten damit erledigt und die Haftungsfrage ist eindeutig.

Klausel im Arbeitsvertrag
Arbeitgebern ist es auch möglich, eine Klausel für die Nutzung des Privatfahrzeugs im Arbeitsvertrag zu verankern. „Sicher“ ist diese Lösung aber nicht: Gerichte erkennen diese Klausel nur an, wenn nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch das allgemeine Risiko der Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch diese Kilometerpauschale abgedeckt sind. Die üblichen 30 Cent pro Kilometer reichen hier nicht aus, ein Betrag von 1 Euro pro gefahrenen Kilometer ist aktuellen Urteilen zufolge wohl angemessen.

Dienstreisekaskoversicherung
Als letzte mögliche Variante kann eine Dienstreisekaskoversicherung dienen. Diese Versicherung wird vom Praxisinhaber abgeschlossen und sichert so alle eventuell auftretenden Schäden am privaten PKV des Arbeitnehmers ab.

Rechtlich abgesichert schläft es sich besser
Auch für angestellte PhysiotherapeutInnen ist es wichtig, über die rechtlichen Fragen rund um den Versicherungsschutz bei Hausbesuchen informiert zu sein. Viele KFZ-Versicherungen besitzen Klauseln, die eine gewerbliche Nutzung ausschließen. Im Schadensfall ist das ärgerlich und Grund für einen unnötigen Konflikt mit dem Arbeitgeber.

Ob die Mehrkosten für Versicherung oder Dienstwagen entsprechend in der Hausbesuchspauschale vergütet werden, steht auf einem anderen Blatt.

Daniel Bombien / physio.de

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HausbesucheAuto


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Norbert Meyer
Vor 3 Monaten
Firmenauto hat sich seit Jahren nur mit Hilfe eines elektronischen Fahrtenbuches bewährt,
Zwecks Anerkennung durch das Finanzamt
setzt jedoch voraus eine Datenerfassung Z E I T N A H über PC

Widerstand gab es immer wieder vom Steuerbüro , aber die derzeitige Außenprüfung lobte wenigstens das TRAVEL CONTROL /TWINLINE ! als sicher und kompetent und Erfassung der PRIVATFAHRTEN......!
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• Vera Hoogestraat
• Halbtitan
Firmenauto hat sich seit Jahren nur mit Hilfe eines [b]elektronischen [/b]Fahrtenbuches bewährt, Zwecks Anerkennung durch das Finanzamt setzt jedoch voraus eine Datenerfassung [b]Z E I T N A H[/b] über PC Widerstand gab es immer wieder vom [i]Steuerbüro[/i] , aber die derzeitige Außenprüfung lobte wenigstens das TRAVEL CONTROL /TWINLINE ! als sicher und kompetent und Erfassung der PRIVATFAHRTEN......!
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Norbert Meyer schrieb:

Firmenauto hat sich seit Jahren nur mit Hilfe eines elektronischen Fahrtenbuches bewährt,
Zwecks Anerkennung durch das Finanzamt
setzt jedoch voraus eine Datenerfassung Z E I T N A H über PC

Widerstand gab es immer wieder vom Steuerbüro , aber die derzeitige Außenprüfung lobte wenigstens das TRAVEL CONTROL /TWINLINE ! als sicher und kompetent und Erfassung der PRIVATFAHRTEN......!

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Norbert Meyer Selbstverständlich werden auch schriftlich geführte Fahrtenbücher anerkannt. Es darf nur nicht als lose Blattsammlung geführt werden (m. a. W., es muss in Buchform vorliegen).

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben. Das kann alternativ verwendet werden. Und dafür gibt es einige anerkannte Produkte.
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• Olaf Seifert
• die neue
• Ruhrpottvelosoph
• physio201521
• Halbtitan
• Ahn
[mention]Norbert Meyer[/mention] Selbstverständlich werden auch schriftlich geführte Fahrtenbücher anerkannt. Es darf nur nicht als lose Blattsammlung geführt werden (m. a. W., es muss in Buchform vorliegen). Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben. Das kann alternativ verwendet werden. Und dafür gibt es einige anerkannte Produkte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Norbert Meyer Selbstverständlich werden auch schriftlich geführte Fahrtenbücher anerkannt. Es darf nur nicht als lose Blattsammlung geführt werden (m. a. W., es muss in Buchform vorliegen).

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben. Das kann alternativ verwendet werden. Und dafür gibt es einige anerkannte Produkte.

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Karina Möllenhoff
Vor 3 Monaten
Wie verhält es sich, wenn der Therapeut für einen Hausbesuch, welcher am Ende seines Plans liegt, den eigenen Wagen nutzt, und anschließend gleich nach Hause fährt?
Also den Hausbesuch auf dem Heimweg erledigt.....
1

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• Niels WendlandNiels Wendland
Wie verhält es sich, wenn der Therapeut für einen Hausbesuch, welcher am Ende seines Plans liegt, den eigenen Wagen nutzt, und anschließend gleich nach Hause fährt? Also den Hausbesuch auf dem Heimweg erledigt.....
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Halbtitan
Vor 3 Monaten
Praxis - Dienstreise - Hausbesuch - Arbeitsweg - Zuhause
1

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• Lars van Ravenzwaaij
Praxis - Dienstreise - Hausbesuch - Arbeitsweg - Zuhause
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Halbtitan schrieb:

Praxis - Dienstreise - Hausbesuch - Arbeitsweg - Zuhause

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Karina Möllenhoff schrieb:

Wie verhält es sich, wenn der Therapeut für einen Hausbesuch, welcher am Ende seines Plans liegt, den eigenen Wagen nutzt, und anschließend gleich nach Hause fährt?
Also den Hausbesuch auf dem Heimweg erledigt.....



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