Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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Rentenversicherung
Die bisherigen Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA), 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt bilden jetzt ein gemeinsames Unternehmen: Die Deutsche Rentenversicherung. Weitreichende Konsequenzen für die Versicherten hat die neue Organisationsstruktur nicht. Die Zuordnung zum bisherigen Träger, der BFA zum Beispiel, bleibt bestehen. Die nun mit einem einheitlich frisch-blau-gelben Logo auftretende Mammutbehörde will mit dem Zusammenschluss zehn Prozent der Verwaltungskosten einsparen. Sie soll bürgerfreundlicher werden, die neue Rentenversicherung. In den regionalen LVA-Beratungsstellen warten nun auskunftsfreudige Mitarbeiter auf fragehungrige Versicherte.
Mehr Hinzuverdienst beim Arbeitslosengeld II möglich
Arbeitslosengeldempfänger können mehr Geld hinzuverdienen, ohne dass sie Abzüge fürchten müssen. 100 Euro dürfen abzugsfrei behalten werden. Wer 100 bis 800 Euro verdient, kann 20 Prozent davon in der eigenen Tasche lassen, von höheren Einkommen bleiben dann nur noch zehn Prozent übrig. Kindergeld für volljährige Kinder und die Eigenheimzulage werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben auch Einnahmen von unter 15-jährigen Kindern (Feienjobs). Einmalige Zahlungen, Weihnachtsgeld etwa, können auf zwölf Monate aufgeteilt werden.
Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege
Wie schon beim Kindergartenbesuch sind jetzt auch Kinder, die von Tagesmüttern oder in Tagespflegestellen betreut werden gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch den morgendlichen Weg und den Rückweg nach Hause. Die Versicherung ist kostenlos, eine besondere Anmeldung bei den Landesunfallkassen ist nicht notwendig. Im Falle eines Unfalls besteht Anspruch auf das ganze Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis zu Rentenleistungen.
Neuer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Der bisherige Fahrzeugschein wird zur Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugbrief heißt Zulassungsbescheinigung II. Fälschungssicher sollen die neuen DIN-A-4-formatigen Papiere sein. Alle zur Zulassung relevanten Angaben stehen nur in der Bescheinigung I, Fahrzeugdaten in abgespeckter Form sind dem Blatt II vorbehalten. Die alten Ausweise gelten weiter, erst bei Neuzulassung oder Halterwechsel werden die neuen Papiere ausgestellt.
Autofahren mit Abblendlicht am Tag
Neufahrzeuge müssen mit so genannten Tagfahrleuchten ausgestattet sein, was bedeutet, dass beim Starten des Motors automatisch die Lichter aufleuchten. Pflicht ist das taghelle Fahren noch nicht, das Bundesverkehrsministerium empfiehlt aber, schon jetzt die Scheinwerfer auch am Tag eingeschaltet zu lassen, wie es in Frankreich, Österreich und Schweden schon länger üblich ist.
Peter Appuhn
physio.de
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