Wir suchen zur Unterstützung
unseres jungen und engagiertem
8-köpfigen Team eine/n
motivierte/n, selbständige/n und
aufgeschlossene/n
Physiotherapeuten/-in
- in Voll- oder Teilzeit mit 30 bis
40 Stunden die Woche an 5 Tagen
(Mo-Fr)
- fertige Ausbildung zum
Physiotherapeuten/-in mit oder ohne
Berufserfahrung
- idealerweise mit MT und MLD aber
nicht zwingend notwendig
- faire Bezahlung mit interessanter
Provisionsvergütung
- 20-60 min Taktung je nach
Verordnung
- der Empfang übernimmt...
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8-köpfigen Team eine/n
motivierte/n, selbständige/n und
aufgeschlossene/n
Physiotherapeuten/-in
- in Voll- oder Teilzeit mit 30 bis
40 Stunden die Woche an 5 Tagen
(Mo-Fr)
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Physiotherapeuten/-in mit oder ohne
Berufserfahrung
- idealerweise mit MT und MLD aber
nicht zwingend notwendig
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Provisionsvergütung
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Verordnung
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Leser unseres letzten Newsletters wissen es schon, gerade wurde die letzte Stufe der BAT-Erhöhungsrakete gezündet. Am 1. Mai sind die Gehälter für alle Kommunal-, Landes- und Bundesbediensteten um 1 Prozent angehoben worden. Selbstverständlich kommen auch Physiotherapeuten, die in städtischen Kliniken arbeiten oder anderen öffentlichen Arbeitgebern ihre Dienste in abhängiger Beschäftigung anbieten, in den Genuss gestiegener Gehaltszahlungen. Davor gab es Erhöhungen zum 1. Januar 2004 (ebenfalls 1 Prozent), zum 1.Januar 2003 (2,4 Prozent). Zusätzlich wurden einmalige Zahlungen ausgeschüttet am 1. März 2003 (7,5 Prozent) und am 1. November 2003 (50 Euro im Westen, 46,25 Euro im Osten).
Der BAT-Rechner bei physio.de erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Die aktuelle Steigerung ist dort schon eingearbeitet. Wer sich über Einzelheiten von Eingruppierungen und Zuschlägen informieren möchte, wird in der „Infothek“ fündig.
Bezieher eines BAT-Gehalts bekommen nicht einfach eine feste monatliche Zahlung. Neben einer „allgemeinen Zulage“ gibt es noch eine „Ortszuschlag“ genannte Zulage, die sich am Familienstatus orientiert. Verheiratete bekommen einen höheren Zuschlag als Ledige, und für jedes Kind erhöht sich der Betrag zusätzlich.
In den Genuss des erhöhten Ortszuschlages für Verheiratete kommen jetzt auch Homosexuelle, die mit ihrem Partner in einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ leben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gerade in einem Grundsatzurteil entschieden. Ein Krankenpfleger aus Nordrhein-Westfalen hatte gegen seinen Klinik-Arbeitgeber geklagt, der ihm nur den Ledigen-Zuschlag gewährt hatte. Die Richter des höchsten Arbeitsgerichts sahen keinen Unterschied zwischen einer Ehe und einer homosexuellen Lebenspartnerschaft. Deswegen dürften Homosexuelle bei der Vergütung nicht unterschiedlich behandelt werden. Eine „Tariflücke“ sah das Gericht, die geschlossen werden müsse.
Einen Tagesordnungspunkt haben öffentliche Arbeitgeber und die Gewerkschaft ver.di nun schon für ihre nächste BAT-Verhandlungsrunde Ende des Jahres. Sie müssen den Tarifvertrag so ändern, dass eine Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Paare ausgeschlossen ist.
BAT-Rechner
Informationen zum BAT
Peter Appuhn
physio.de
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