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Freuen können sich die niedergelassenen Ärzte auf nahezu grenzenlose Freiheiten in ihrer Berufsausübung. So sollen sie die Möglichkeit bekommen auch in einem anderen Ort eine Praxis zu betreiben und dies sogar außerhalb des Bezirks ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Ohne Begrenzungen könnten sie Kollegen als Angestellte beschäftigen, "Berufsausübungsgemeinschaften" quer durch die Republik bilden, ihren Versorgungsauftrag auf Teilbereiche beschränken oder ihre Praxistätigkeit nur in Teilzeit ausüben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in unterversorgten Gebieten die bisher geltende Altersbegrenzung von 68 Jahren für Kassenärzte aufzuheben und auch Neuniederlassungen für über 55-Jährige zuzulassen. Schaffen die Kassenärztlichen Vereinigungen es nicht, die Versorgung überall sicherzustellen, könnten die Krankenkassen Einzelverträge mit Ärzten vereinbaren.
Auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen künftig unter der Fahne des Liberalismus betrieben werden können. Die Einrichtungen dürften sich nach den Vorstellungen des Ministeriums auf eine Fachrichtung beschränken, und auch angestellte Mediziner oder Ärzte, denen altersbedingt ein Praktizieren verwehrt ist, könnten ein MVZ gründen.
Das BMG möchte die jetzige arztgruppenspezifische Budgetierung der Honorare abschaffen. Stattdessen ist ein morbiditätsorientiertes Vergütungssystem vorgesehen. Geplant ist, für alle ärztliche alle Leistungen feste Preise zu vereinbaren. Die ursprünglich bereits für den 1. Januar 2007 geplante Umstellung des Honorarsystems wird jedoch um mindestens ein Jahr verschoben, die Vorarbeiten erweisen sich als zu umfangreich.
Wenig Begeisterung dürften bei der Ärzteschaft die im Gesetzentwurf geregelten ministeriellen Einflussmöglichkeiten in den Selbstverwaltungsgremien von Krankenkassen und Ärzten hervorrufen. An den Beratungen eines noch zu gründenden Instituts für Honorarangelegenheiten möchte das BMG regelmäßig teilnehmen und die Beschlüsse genehmigen.
Den Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung mag der Arzt an der Basis vielleicht noch schlucken, Entsetzen jedoch wird ihm mit dem BMG-Vorhaben in die Glieder fahren, die Gebührensätze für Privatversicherte abzusenken. Für die Behandlung von Beihilfeberechtigten und Privatpatienten mit einem Standardtarif sollen deutlich geringere Saläre bezahlt werden als die heute üblichen Sätze der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Regelung würde die Einkommenssituation der niedergelassen Ärzte nicht unerheblich verschlechtern. Viele von ihnen gleichen die kargen Kassenvergütungen mit höheren Privatsätzen aus. Und nicht selten sind Privatpatienten beihilfeberechtigte Beamte.
Praxisgebührenverweigernden Patienten könnte der Spaß bald vergehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen gegen die säumigen Zahler auf zivilrechtlichem Wege vorgehen dürfen. Die notorisch mit dem Zehn-Euro-Schein Geizenden müssen dann auch die Gerichtskosten tragen.
Zuguterletzt müssen auch die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen mit härteren Zeiten rechnen. Sie sollen in Zukunft für Fehler persönlich haften und "für jede Art von Fahrlässigkeit" zur Verantwortung gezogen werden.
Peter Appuhn
physio.de
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